Das Wichtigste zur Bio-Treppe in Kürze:

  • Bio-Treppe: Neu eingebaute fossile Heizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen (§ 43 Absatz 1 GModG).
  • Stufen: Der Pflichtanteil startet 2029 bei 10 % und steigt ab 2030 auf 15 %, ab 2035 auf 30 % und ab 2040 auf 60 %.
  • Erlaubte Brennstoffe: Zulässig sind Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff. Alternativ lässt sich die Pflicht über eine Hybridheizung erfüllen.
  • Grüngas-/Grünheizölquote: Inverkehrbringer von Gas und Öl sollen ihr Angebot ab 2045 zu 100 % auf klimaneutrale Brennstoffe für die Wärmeversorgung umstellen. Die Zwischenstufen sind noch nicht gesetzlich geregelt (§ 42a GModG).
  • Mehrkosten: Laut Fraunhofer ISI zahlen Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Gasheizung über 23.700 € mehr als mit einer Wärmepumpe. Die monatliche Differenz wächst von rund 73 € (2035) auf bis zu 326 € (2045).
  • Wärmepumpe als Ausweg: Sie benötigt weder Erdgas noch Biomethan und bleibt damit unabhängig von der Bio-Treppe. Beim vollständigen Austausch der Gasheizung gibt es zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus.

Was ist die Bio-Treppe?

Die sogenannte Bio-Treppe ist eine gesetzliche Stufenregelung im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Sie verpflichtet Betreiber von neu eingebauten fossilen Heizungen wie bspw. Gasheizungen dazu, schrittweise immer mehr erneuerbare Energien beim Heizen einzusetzen.

§ 43 Absatz 1 GModG sieht vor, dass Eigentümer sicherstellen müssen, dass ab 2029 mindestens 10 % der Wärme aus Biogas bzw. Biomethan, Flüssiggas oder Wasserstoff stammen. Für Ölheizungen muss Bio-Heizöl verwendet werden. Die Stufen sehen ab 2030 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % vor.

Praktisch heißt das: Sie benötigen rechtzeitig einen Liefervertrag mit dem passenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht mit einer Hybridheizung aus fossiler Heizung und erneuerbaren Energien erfüllen.

Was bedeutet die Grüngasquote?

Die Grüngasquote, die als Grünheizölquote auch für Heizöl gilt, verpflichtet nicht die Hausbesitzer, sondern die Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl. Die Lieferanten müssen für die Wärmeversorgung von Gebäuden ab 2045 zu 100 % auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen. Damit sind auch Bestandsanlagen von der Regelung betroffen.

Gut zu wissen: Wie hoch die Quote in den Jahren vor 2045 ausfällt, ist noch unklar. Das Gesetz zu den Stufen der Grüngasquote ist noch nicht veröffentlicht. § 42a GModG sieht lediglich vor, dass die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein entsprechendes Gesetz vorlegt. Aktuell sieht der Plan vor, dass die Grüngasquote 2028 bei 1 % starten soll.

Bio-Treppe & Grüngas-/Grünheizölquote

Welche Brennstoffe sind im Rahmen der Bio-Treppe erlaubt?

Das GModG nennt 4 zulässige Energieträger für die Erfüllung der Bio-Treppe: Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie Wasserstoff. Bei Wasserstoff wird nach Herstellungsverfahren unterschieden.

Es sind 4 Farben zugelassen:

  • Grün steht für Wasserstoff aus der Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Blau steht für Wasserstoff aus der Erdgasreformierung mit CO₂‑Abscheidung
  • Türkis steht für Wasserstoff aus der Methanpyrolyse
  • Orange steht für die Wasserstoffherstellung aus Biomasse oder mit Strom aus Abfallanlagen

Ist die ausreichende Verfügbarkeit von Bio-Brennstoffen ungewiss?

Ja, Umweltverbände kritisieren die Vorgaben der Bio-Treppe und der Grüngas-/Grünheizölquote, da die ausreichende Verfügbarkeit von Bio-Brennstoffen nicht gesichert ist. Schon jetzt sind die Anbauflächen ausgeschöpft und ein vergrößerter Bedarf würde die Flächenkonkurrenz zu Nahrungsmitteln erhöhen.

Zusätzlich ist die Verwendung von Biomasse für Heizungen im Vergleich zur Wärmepumpe extrem ineffizient. Während mit 1 ha Biomassepflanzen 2 Haushalte mit Wärme versorgt werden können, produziert eine vergleichbar große PV-Anlage Strom für die Versorgung von rund 170 Haushalten mit Wärmepumpe.

Quellen:

Weitere Erfüllungsoptionen der Bio-Treppe

Die Bio-Quote lässt sich auch über eine Hybridheizung erfüllen. Dazu kann das fossile Heizsystem wie eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe, einer Solarthermieanlage oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnungsfunktion abgedeckt werden. Auch die Kombination mit einer Anlage für feste Biomasse ist möglich.

  • Mit Solarthermie gilt die Pflicht der ersten beiden Stufen (10 % & 15 %) als erfüllt, wenn die Anlage bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen mindestens 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche hat. Bei mehr als zwei Wohnungen sind es 0,03 m². Soll mehr als 15 % angerechnet werden, braucht es einen Nachweis über den tatsächlichen Anteil durch einen Fachbetrieb.

  • Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann ebenfalls die ersten beiden Stufen der Bio-Treppe (10 % & 15 %) abdecken. Dazu müssen 3 Bedingungen erfüllt werden: mindestens 73 % Wärmerückgewinnungsgrad, eine Leistungszahl von mindestens 10 und die Versorgung der gesamten Gebäudefläche.

  • Eine Wärmepumpe erfüllt die Anforderungen der Bio-Treppe, wenn sie mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers bringt. Bei bivalent alternativem Betrieb muss die Wärmepumpe 40 % abdecken.

    Gut zu wissen: Muss die Wärmepumpe ohnehin fast die Hälfte des Wärmebedarfs abdecken, ist es sinnvoller, die Gasheizung komplett zu ersetzen. Dadurch erhalten Sie mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus nicht nur zusätzlich 16 % Förderung. Sie sparen auch an den doppelten Wartungskosten und machen sich unabhängig von fossilen Brennstoffen und den Vorgaben im GModG wie der Bio-Treppe.

  • Mit einer wasserführenden Anlage für feste Biomasse gilt die Bio-Treppe als erfüllt. In einem Gebäude ab 6 Wohneinheiten oder in Nichtwohngebäuden gilt eine Nachweispflicht ab 2035, wenn mehr als 15 % Bio-Anteil angerechnet werden sollen.
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Steigen die Heizkosten durch die Bio-Treppe?

Ja, die Bio-Treppe wird Heizen teurer machen. Mit jeder Stufe der Bio-Treppe wächst der Pflichtanteil an teureren grünen Brennstoffen wie Biomethan. Der Brennstoffpreis für Biomethan liegt schon heute deutlich über dem für fossiles Erdgas. Kommen hohe Nachfrage und geringe Verfügbarkeit zusammen, werden sich die Heizkosten deutlich erhöhen.

Hinzu kommt eine Unsicherheit, die viele Eigentümer unterschätzen: Wie sich die Biomethan-Preise bis 2045 tatsächlich entwickeln, weiß heute niemand verlässlich. Wer sich jetzt für eine Gasheizung entscheidet, bindet sich an einen Kostenpfad, dessen Ende offen ist.

Zwei Studien haben gezeigt, wie sich die Heizkosten für eine Gasheizung im Vergleich zur Wärmepumpe entwickeln könnten:

Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft: Mehrkostenrisiko durch das GModG bei fossilen Heizungen

Eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft berechnet die Heizkosten einer neu eingebauten Gasheizung für eine teilsanierte Altbauwohnung und vergleicht sie mit der Wärmepumpe bis 2045. Die Gasheizung verteuert sich demnach über die Jahre spürbar und die Heizkosten könnten sich bis 2045 sogar mehr als verdoppeln. Grund dafür sind vor allem die steigende Bio-Treppen-Quote und unsichere Biomethan-Preise.

Die Wärmepumpe schneidet im Vergleich über den gesamten Betrachtungszeitraum günstiger ab. Die Modellrechnung zeigt zudem, dass die Kostenunsicherheit bei Gasheizungen unter dem GModG mit Bio-Treppe stärker zunimmt als bei einer reinen fossilen Erdgasversorgung.

Quellen:

Institut der deutschen Wirtschaft, Mehrkostenrisiko durch das GModG bei fossilen Heizungen (zuletzt abgerufen am 28.08.2026)

Berechnung des Fraunhofer ISI: Mit geplantem Gebäudemodernisierungsgesetz gehen Heizkosten durch die Decke

Eine Berechnung des Fraunhofer-Instituts vergleicht die Betriebskosten einer neuen Gasheizung mit steigender Biomethan-Beimischung mit einer Wärmepumpe bis 2045.

Das Ergebnis: Die Wärmepumpe bleibt in allen Szenarien günstiger, selbst bei hohen Strompreisen und niedrigen Gaspreisen.

Für Eigentümer eines Einfamilienhauses summieren sich die Mehrkosten auf über 23.700 € im Vergleich zur Wärmepumpe. Die monatliche Differenz wächst von rund 73 € im Jahr 2035 auf bis zu 326 € im Jahr 2045.

Quellen:

Fazit: Wärmepumpe bewahrt vor hohen Mehrkosten der Bio-Treppe

Die Bio-Treppe macht eine neue Gasheizung zum langfristigen Kostenrisiko. Mit jeder Stufe steigt der Anteil teurerer Brennstoffe wie Biomethan. Wie sich deren Preise bis 2045 entwickeln, ist heute nicht verlässlich absehbar.

Eine Wärmepumpe umgeht dieses Risiko. Sie benötigt weder Erdgas noch Biomethan und bleibt damit unabhängig von der Bio-Treppe und fossilen Brennstoffen. So lassen sich steigende Brennstoffkosten vermeiden und die Heizkosten langfristig besser kalkulieren.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Bio-Treppe

Was ist die Bio-Treppe im GModG?

Die Bio-Treppe ist eine gesetzliche Stufenregelung im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Sie verpflichtet Betreiber neu eingebauter fossiler Heizungen wie Gasheizungen dazu, schrittweise immer mehr erneuerbare Energien beim Heizen einzusetzen.

Praktisch bedeutet das: Es braucht rechtzeitig einen Liefervertrag mit dem passenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe.

Ab wann gilt die Bio-Treppe und wie hoch sind die Stufen?

Die erste Stufe greift ab 2029 mit mindestens 10 % erneuerbarer Wärme. Danach steigen die Anforderungen laut § 43 Absatz 1 GModG weiter:

  • ab 2030: mindestens 15 %
  • ab 2035: mindestens 30 %
  • ab 2040: mindestens 60 %
Was bedeutet die Grüngasquote für Hausbesitzer?

Die Grüngasquote verpflichtet nicht die Hausbesitzer, sondern die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe wie Gas oder Öl. Die Lieferanten müssen für die Wärmeversorgung von Gebäuden ab 2045 zu 100 % auf klimaneutrale Brennstoffe umstellen – damit sind auch Bestandsanlagen von der Regelung betroffen.

Wie hoch die Quote in den Jahren vor 2045 ausfällt, ist noch unklar: Das Gesetz zu den Stufen ist nicht veröffentlicht, § 42a GModG sieht lediglich vor, dass die Bundesregierung es bis zum 1. Dezember 2026 vorlegt. Aktuell sieht der Plan einen Start bei 1 % im Jahr 2028 vor.

Wie kann die Bio-Treppe ohne Bio-Brennstoffe erfüllt werden?

Die Bio-Quote lässt sich alternativ über eine Hybridheizung erfüllen, die das fossile System ergänzt. Möglich sind:

  • Solarthermie: erfüllt die ersten beiden Stufen (10 % & 15 %) bei mindestens 0,04 m² Aperturfläche je m² Nutzfläche (bis zwei Wohnungen), bei mehr als zwei Wohnungen 0,03 m².
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: erfüllt die ersten beiden Stufen bei mindestens 73 % Wärmerückgewinnungsgrad, einer Leistungszahl von mindestens 10 und Versorgung der gesamten Gebäudefläche.
  • Wärmepumpe: erfüllt die Anforderungen, wenn sie mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers bringt, bei bivalent alternativem Betrieb 40 %.
  • Wasserführende Anlage für feste Biomasse: gilt als Erfüllung der Bio-Treppe.
Steigen die Heizkosten durch die Bio-Treppe?

Ja, die Bio-Treppe wird Heizen teurer machen. Mit jeder Stufe wächst der Pflichtanteil an teureren grünen Brennstoffen wie Biomethan, dessen Preis schon heute deutlich über dem für fossiles Erdgas liegt.

Eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Die Heizkosten einer neu eingebauten Gasheizung könnten sich bis 2045 mehr als verdoppeln.

Warum ist die Verfügbarkeit von Bio-Brennstoffen unsicher?

Umweltverbände kritisieren, dass eine ausreichende Verfügbarkeit von Bio-Brennstoffen nicht gesichert ist. Schon jetzt sind die Anbauflächen ausgeschöpft, und ein größerer Bedarf würde die Flächenkonkurrenz zu Nahrungsmitteln erhöhen.

Zudem ist Biomasse ineffizient: Mit 1 ha Biomassepflanzen lassen sich 2 Haushalte mit Wärme versorgen, eine vergleichbar große PV-Anlage liefert Strom für rund 170 Haushalte mit Wärmepumpe.

Mit thermondo auf die Wärmepumpe umsteigen und unabhängig von Brennstoffen heizen

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.