Das Wichtigste zu Heizungsförderung richtig beantragen in Kürze

  • Die goldene Regel: Der Antrag muss immer vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
  • Vertrag mit Schutzklausel: Bevor Sie den Antrag stellen, benötigen Sie einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb. Dieser Vertrag muss eine „auflösende oder aufschiebende Bedingung“ enthalten, die ihn an die Förderzusage koppelt. So sind Sie rechtlich abgesichert.
  • Antrag bei der KfW: Der Antrag für die Zuschussförderung wird online direkt im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt.
  • Partner an Ihrer Seite: Ein erfahrener Fachbetrieb (wie thermondo) und oft auch ein Energieeffizienz-Experte (EEE) begleitet Sie bei der Antragstellung, um formale Fehler zu vermeiden.

Wie kann ich Heizungsförderung beantragen?

Um eine Heizungsförderung zu beantragen, müssen Sie zuerst ein Angebot von einem Fachbetrieb einholen und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthält. Anschließend registrieren Sie sich im 'Meine KfW'-Portal, stellen den Antrag auf die Zuschussförderung und können erst nach Erhalt der Zusage mit den Baumaßnahmen beginnen.

Welche Förderprogramme kann ich nutzen?

Die staatliche Förderung der Heizung ist in vier zentrale Bereiche aufgeteilt und unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Bestands- und Neubaumaßnahmen.

Die BEG EM betrifft die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Dazu zählt der Austausch der alten Heizung gegen eine neue Wärmepumpe, Solaranlage, Biomasseheizung oder Brennstoffzellenheizung. Auch für die Heizungsoptimierung oder bei einem Heizungsdefekt kann das Förderprogramm genutzt werden.

Die Neubauförderung besteht überwiegend aus zinsverbilligten Krediten. Für die Sanierung zum Effizienzhaus können neben Krediten inkl. Tilgungszuschuss in einigen Kommunen auch Zuschüsse beantragt werden.

KfW-Heizungsförderung beantragen im Detail

Um Zuschüsse aus der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) für das Programm BEG EM zu erhalten, reichen Sie Ihren Antrag auf Heizungsförderung auf dem Onlineportal der KfW ein.

Über den Link "Meine KfW" gelangen Sie zur Anmeldeseite. Dort können Sie sich zunächst registrieren. Im Anschluss folgen Sie den Schritten der Antragstellung. Folgende Dokumente werden für die Beantragung benötigt:

  • Die 15-stellige BzA-ID (befindet sich auf dem BzA-Antrag des Fachunternehmens)
  • Den Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag der Wärmepumpe (als pdf-Dokument, max. 10 MB)
  • Bei Nutzung des Einkommens-Bonus: Einkommensteuerbescheide (für 2021 und 2022)

Wichtig zu beachten ist: Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Heizungsfirma abschließen. Dort muss das voraussichtliche Datum für den Einbau der neuen Heizung vermerkt sein. Das bedeutet, dass der Vertrag erst gültig wird oder die Arbeiten erst beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Vor der Antragstellung dürfen keine Bauarbeiten durchgeführt oder Zahlungen geleistet werden.

Eine Ausnahme besteht für Projekte, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden: In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag für die Lieferung oder Leistung Ihrer Heizung eine Bedingung für die Erteilung einer Förderzusage durch die KfW enthält.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Die Förderung für eine Wärmepumpe kann derzeit ausschließlich durch den Heizungskäufer beantragt werden. Die Ausstellung einer Vollmacht, für bspw. das beauftragte Heizungsunternehmen, ist aktuell nicht mehr möglich. Wir unterstützen Sie mit unserem Fördermittelservice aber gerne. Zudem haben wir ein ausführliches Anleitungsvideo für Sie erstellt, um Ihnen die Beantragung zur Heizungsförderung zu erleichtern:

Heizungsförderung beantragen: So einfach geht's

Heizungsförderung beantragen: So einfach geht's

Wir gehen den Förderantrag in unserem Video gemeinsam mit Ihnen durch und erläutern, welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen.

Wer kann Heizungsförderung beantragen

Seit dem 27. August 2024 können alle Eigentümer einen Förderantrag stellen, dazu zählen bspw.:

  • Eigentümer von selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümer von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) mit Maß­nahmen am Sondereigentum
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Förderung schnell berechnen

Mit unserem Förderrechner können Sie in 2 Minuten Ihre mögliche Förderung für den Bestandsbau berechnen:

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2025?

Mit Anpassung der staatlichen Heizungsförderung im Januar 2024 wurden nur noch Heizsysteme gefördert, die zu mind. 65 Prozent auf Erneuerbaren Energien basieren. Als Vorlage diente das reformierte "Heizungsgesetz" (gem. GEG), welches ebenfalls seit 2024 gültig ist. Neben den Förderrichtlinien wurden auch die Fördersätze angepasst und deutlich erhöht.

Staatl. Förderung Heizung

Aktuelle Fördersätze:

  • 30 Prozent Basiszuschuss beim Umstieg auf Heizsysteme mit mind. 65 Prozent erneuerbare Energien
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus* für den frühzeitigen Umstieg auf EE-Heizungen
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus für Haushalte mit einem Einkommen von max. 40.000 Euro pro brutto/Jahr
  • 5 Prozent Effizienz-Bonus für den Umstieg auf eine Wärmepumpe, die natürliches Kältemittels oder als Energiequelle Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme nutzt

*bei Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder bei Austausch von 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen (Bonus reduziert sich ab 2029 und entfällt 2037)

Die verschiedenen Förderkomponenten sind kumulierbar, jedoch auf max. 70 Prozent gedeckelt.

Seit 2024 können selbstnutzende Hauseigentümer einen zusätzlichen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Förderberechtigt sind Antragsteller, die über ein jährliches Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro brutto verfügen.

Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5%.

Gut zu wissen: Seit 2024 wird der Heizungstausch nur noch einmal gefördert. Die Maßnahmen müssen daher in einem Jahr beantragt werden, eine Verteilung über mehrere Antragsjahre ist damit nicht mehr möglich.

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 30.000 Euro begrenzt. Sie schließen ein:

  • Anschaffungskosten für den Wärmeerzeuger
  • Kosten für Montage und Inbetriebnahme
  • Kosten für sogenannte „Umfeldmaßnahmen“, z. B. Vorbereitungsarbeiten für die Sonde der Wärmepumpe

Beispiel zur Heizungsförderung

In folgendem Beispiel veranschaulichen wir Ihnen die Anpassung der Heizungsförderung:

Sie entscheiden sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Installation für 32.000 Euro und tauschen diese gegen Ihre 21 Jahre alte Gasheizung aus.

Ergebnis: Die Förderung würde bis zu 55 Prozent (Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel) betragen. Die Investitionskosten verringern sich in um 16.500 Euro auf insgesamt 15.500 Euro.

Erläuterung: Der Basisfördersatz für Wärmepumpenheizungen liegt 2024 bei 30 Prozent, zusätzlich kommt Ihnen der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch der Gasheizung zugute. Effizienz-Bonus von 5 Prozent wird aufgrund des natürlichen Kältemittels der Wärmpumpe gewährt.

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Für welche Heizung kann ich Heizungsförderung beantragen?

Hausbesitzer können Heizungsförderung bei der KfW beantragen, wenn sie ihr bestehendes Heizungssystem optimieren oder gegen ein erneuerbares Heizsystem austauschen wollen.

Sie können in folgenden Fällen Heizungsförderung beantragen:

  • Einbau einer neuen Wärmepumpe

Die Wärmepumpe muss für die Raumheizung genutzt oder als kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung eingesetzt werden. Förderfähig ist sie auch, wenn Wärme für ein Wärmenetz bereitstellt wird.

Die Wärmepumpe muss zudem eine errechnete Jahresarbeitszahl von 3,0 aufweisen.

  • Installation von Solarthermie

Eine Solarthermieanlage können Sie staatlich fördern lassen, wenn die Anlage für die Warmwasserbereitung und/oder die Raumheizung eingesetzt wird. Sie wird zur solaren Kälteerzeugung genutzt oder die Wärme/Kälte wird in ein Netz eingespeist. Die Solaranlage muss außerdem in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen.

  • Einbau einer Brennstoffzellenheizung

Die Brennstoffzellen-Heizsysteme dürfen ausschließlich mit grünem oder blauem Wasserstoff nach § 3 Absatz 1 GEG oder Biomethan betrieben werden. Ausgaben für die Herstellung des Wasserstoffes sind nicht förderfähig.

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Brennstoffzelle muss der Gesamtwirkungsgrad η ≥ 0,82 und der elektrische Wirkungsgrad ηel ≥ 0,32 betragen.

  • Umstellung auf EE-Hybridheizung

Wenn Sie für Ihre Heizungsanlage zwei erneuerbare Energien (EE) miteinander kombinieren, können Sie dafür Heizungsförderung beantragen.

Voraussetzungen: Die Geräte werden in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA aufgeführt.

  • Installation von Biomasseheizungen

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung.

Für die Errichtung von Biomasseheizungen ist neben der Grundförderung der Klimageschwindigkeits-Bonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasseheizung mit einer Wärmepumpe oder Solaranlage (Solarthermie oder PV-Anlage plus elektrische Warmwasserbereitung) oder Wärmepumpe kombiniert wird.

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Wie hoch ist die Neubau-Förderung 2025?

Wer einen Neubau errichten möchten, kann über das BEG-Programm "BEG KFN" Fördermittel beantragen. Die Förderung richtet sich an klimafreundliche Neubauten und besteht vor allem aus zinsverbilligten Krediten.

Heizungsförderung im Neubau

Wer einen Neubau errichtet und die Heizungsförderung in Anspruch nehmen möchte, kann diese ausschließlich im Ganzen und als klimafreundliche Neubaumaßnahme im Rahmen des Programms BEG KFN (Wohngebäude + Nichtwohngebäude) stellen.

Eine Heizungsförderung als Einzelmaßnahme, wie es in Bestandsbauten möglich ist, gibt es im Neubau nicht. Administriert werden die Anträge durch das BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).

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Wer Heizungsförderung beantragen möchte, kann sich 2024 auf besonders hohe Zuschüsse bis 70 Prozent freuen. Mit thermondo haben Sie den kompetenten Partner für den Umstieg auf Ihre neue Wärmepumpe gefunden. Wir beraten Sie ausführlich und planen sowie koordinieren alle Arbeiten, die für den Umstieg notwendig sind. Dabei übernehmen wir die Kommunikation mit Energieanbieter und Schornsteinfeger und führen anschließend die Installation der Wärmepumpe durch und entsorgen die alte Heizung auf Wunsch.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.