Auch im Zeitalter der nachhaltigen Wärmeerzeugung gibt es sie vor allem in Großstädten wie Berlin immer noch: die Ofenheizung im Altbau. Doch handelt es sich dabei immer nur um alte Kohleöfen? Hier haben wir alles Wichtige über Ofenheizungen für Sie zusammengestellt.
Was ist eine Ofenheizung?
Als Ofenheizung wird eine Einzelraumfeuerstätte bezeichnet, die mit Kohle oder Scheitholz befeuert wird. Je nach Ausstattung von Wohnung oder Haus wurde früher jedes Zimmer mit einem eigenen Ofen beheizt.
In ihrer einfachsten Variante handelt es sich bei der Ofenheizung um einen schlichten Kohleofen aus Gusseisen. Er gibt die durch Verbrennung erzeugte Wärme als Strahlungswärme an die Festkörper im Aufstellraum ab. Modernere Ofenheizungen verfügen über eine Verkleidung aus Keramik und Vermiculite bzw. Speckstein. Diese Materialien können Wärme sehr gut speichern und diese über einen längeren Zeitraum konstant abgeben.
Vor allem alte, mit Braun- oder Steinkohlebriketts befeuerte Ofenheizungen sind jedoch nicht nachhaltig. Sie erzeugen neben einer hohen Feinstaubbelastung auch hohe CO2-Emissionen. Deshalb gibt es deutschlandweit nur noch wenige Gebäude, die mit Kohleöfen bzw. alten Ofenheizungen beheizt werden.
Wie funktioniert die Ofenheizung?
Eine Ofenheizung wird wie jeder Holzofen angefeuert. Zunächst dient kleines Anmachholz dazu, die Kohlebriketts zu entzünden. Diese brennen, bis eine langanhaltende Glut entsteht. Ziel der Ofenheizung ist nicht die schnelle Erwärmung, sondern die möglichst lange Abgabe von Wärme.
Um eine Ofenheizung zu betreiben, ist ein Schornstein notwendig, der für hohe Abgastemperaturen ausgelegt ist. Die Ofenheizung im Altbau war noch vor wenigen Jahrzehnten Standard. Aus diesem Grund haben viele Altbauten in fast jedem Raum einen eigenen Kaminanschluss.
Der wasserführende Kaminofen – eine modernere Variante der Ofenheizung
In ein zeitgemäßes Wärmekonzept passt die Kohleheizung in Form einer Ofenheizung schon lange nicht mehr. Allerdings möchten viele Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer nicht auf die gemütliche Wärme eines Kaminfeuers verzichten. Sie setzen deshalb auf den Kaminofen oder den Kachelofen. Auch Speicherkamine können eine alte, mit Kohle betriebene Ofenheizung ersetzen.
Um die durch Verbrennung von Holz erzeugte Wärme besser zu nutzen, werden diese Öfen bzw. Kamine mit einer Wassertasche versehen oder die erzeugte Konvektionswärme wird über ein Lüftungssystem an andere Aufstellräume verteilt. Auch wenn sich die Effizienz von Holzheizungen durch entsprechende Maßnahmen erhöhen lässt, sind sie gerade hinsichtlich Energieeffizienz und Emissionsausstoß einem modernen, nachhaltigen Heizsystem wie der Wärmepumpe deutlich unterlegen.
Ofenheizung: Regelmäßige Reinigung durch den Schornsteinfeger ist wichtig
Da durch das Verbrennen von Kohle viel Ruß entsteht, muss das Abgassystem der Ofenheizung regelmäßig vom Schornsteinfeger gekehrt werden. Bei häufiger Nutzung einer Festbrennstoffheizung wie einer Kohleheizung können bis zu vier Besuche durch den Schornsteinfeger pro Jahr erforderlich sein. Zur Reinigung des Schornsteinrohrs greift der Schornsteinfeger zum Kaminbesen, an welchem eine Stahlkugel hängt. Besen und Kugel hängen an einem Stahlseil, das über eine Revisionsöffnung oder von oben in den Schornsteinschacht geführt wird. Die Kugel schlägt den Ruß von der Innenwand ab, während die Kaminbürste die Reste von der Schornsteinwand fegt. Das Material wird danach unten am Schornstein an der Reinigungsöffnung entfernt.
Die Entfernung von Ruß im Schornsteinschacht ist eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von Rußbrand. Sammelt sich zu viel Ruß im Schacht, kann sich dieser entzünden und zu gefährlichen Schornsteinbränden führen. Außerdem verhindert abgelagerter Ruß einen ausreichenden Zug für die Verbrennung der Kohle in der Ofenheizung.
Ist die Ofenheizung noch erlaubt?
Für Ofenheizungen gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für alle anderen Feuerstätten. Zur Anwendung kommt neben den Landesfeuerungsverordnungen (FeuVO) der Bundesländer auch die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die FeuVO geben vor, welche Öfen in einer Gemeinde oder einer Stadt betrieben werden dürfen. Die BImSchV regelt die Grenzwerte für Feinstaub und CO2.
Grundsätzlich gilt nach der Bundesimmissionsschutzverordnung, dass Öfen, die älter als 30 Jahre alt sind, durch neue Öfen ersetzt, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen.
Allerdings gilt für vor 1950 errichtete Ofenheizungen häufig ein Bestandsschutz. Dieser verhindert, dass diese Einzelraumfeuerstätten trotz hoher Emissionswerte ausgetauscht werden müssen. Stellt der zuständige Bezirksschornsteinfeger jedoch eine sehr starke Überschreitung der Grenzwerte fest, kann er eine Ofenheizung auch trotz Bestandsschutz stilllegen lassen.
Die Landesfeuerungsverordnungen können je nach Region oder Stadt noch strengere Grenzwerte definieren. Das kann ebenfalls das Aus für die Ofenheizung bedeuten, wenn diese sich nicht mit einem Partikelabscheider nachrüsten lässt.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt BImSchV Stufe 2 auch für Ofenheizungen. Sie dürfen nicht mehr als 1,25 g/m³ Kohlenmonoxid bzw. 0,04 g/m³ Feinstaub ausstoßen. Hausbesitzer können sogenannte „Abscheider“ einbauen lassen, welche den Feinstaub aus den Abgasen filtern. Doch ist hier fraglich, ob sich eine solche Nachrüstung finanziell bei einem alten Ofen noch lohnt.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind Heizsysteme, die mit Holz oder anderen Festbrennstoffen wie Kohle betrieben werden, nicht verboten. Dennoch bleibt die Regelung bestehen, dass Ofenheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, ausgetauscht werden müssen. Hier sieht das Gesetz nur wenige Ausnahmen vor.
Kosten für eine Ofenheizung
„Klassische“ Ofenheizungen für den Einsatz von Kohle werden heute nicht mehr installiert. Kohle ist an sich ein sehr ergiebiger Brennstoff mit einer hohen Wärmeabgabe. So hat ein Kilogramm Braunkohle einen Heizwert von bis zu 5,6 kWh. Damit liegt die Kohle über herkömmlichem Scheitholz. Eine Tonne Braunkohlebriketts kosten im Brennstoffhandel rund 360 Euro. Ein Kilogramm Braunkohle verursacht somit Heizkosten von knapp 36 Cent.
Wer seine Ofenheizung im Altbau einsetzt, benötigt in einem unsanierten Gebäude eine Wärmeleistung von ca. 150 Watt pro Quadratmeter. Um ein 40 Quadratmeter großes Wohnzimmer mit einem Kohleofen zu beheizen, wird demnach eine Leistung von rund 6 Kilowatt benötigt. Pro Stunde müsste somit ein Kilogramm Briketts verheizt werden, um die volle Wärmeleistung konstant zu erzielen.
Werden pro Tag z. B. sechs Kilogramm Holzkohle verheizt, liegen die Heizkosten bei knapp 2,20 Euro pro Tag, um ein 40 Quadratmeter großes Zimmer im Altbau zu beheizen.
Auch wenn Kohle sehr hohe Heizwerte aufweist, sind die Kosten immens. Und im Hinblick auf die erzeugten Emissionen ist das Heizen mit Kohle nicht mehr zeitgemäß.
Ofenheizung und Umweltschutz – nur mit Wassertasche und Pellets oder Holz einigermaßen effizient
Die Ofenheizung in Form eines Kohleofens ist ein Auslaufmodell. So stammt der Brennstoff aus fossilen Quellen. Der Tagebau zehrt viel Landschaft auf und setzt bereits bei der Kohleförderung viel CO2 frei. Gleiches gilt für den Transport der Kohle. Deshalb sollten Sie aus Gründen der Nachhaltigkeit auf eine Ofenheizung mit Kohle verzichten. Doch unabhängig davon gelten Einzelraumfeuerstätten, die mit Holz oder anderen Feststoffen betrieben werden als wenig nachhaltig, da die Wärmeenergie des Brennstoffs nur unzureichend ausgenutzt wird. Diese Defizite bei der Energieeffizienz können mit modernen, wasserführenden Holzheizungen einigermaßen ausgeglichen werden. Soll mit dem Holzofen die Heizungsanlage unterstützt und das Heizungswasser oder Brauchwasser erwärmt werden, ist zusätzlich ein Pufferspeicher notwendig. Er kann die erzeugte Wärme speichern und bei Bedarf abgeben.
Ein Kaminofen kann in einem Hybrid-System mit einer Wärmepumpe kombiniert werden. Dann ist eine staatliche Förderung möglich, da Festbrennstoffheizungen mit nachwachsenden Brennstoffen zu den sogenannten „Erfüllungsoptionen“ des GEG gehören.
Wer allerdings wirklich nachhaltig und emissionsfrei heizen möchte, setzt nicht auf das Verbrennen von Holz oder Pellets, sondern stattdessen auf die Wärmepumpe. Mit Wirkungsgraden von bis zu 500 Prozent kann sie auch im Bestand, in Altbauten und ohne Fußbodenheizung effizient betrieben werden. Steigen Sie auf die Wärmepumpe um, sind bis zu 70 Prozent Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich. Bei einer maximalen Fördersumme von 30.000 Euro können Sie für die neue Wärmepumpe bei Umrüstung von Öl oder Kohle bis zu 21.000 Euro vom Staat zurückbekommen.
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