Wenn Sie Ihre alte Heizung austauschen, können Sie als Hausbesitzer Heizkosten sparen und von staatlicher Förderung profitieren. Wir zeigen Ihnen, wie hoch die Abwrackprämie für Ölheizungen 2024 ist und wie Sie beim Kauf umweltfreundlicher Heizsysteme von der BEG-Förderung profitieren.

Warum gibt es eine Abwrackprämie für Ölheizungen?

Eine große Heizstudie des BDEW aus dem Jahre 2023 hat ergeben, dass jede dritte Heizung in Deutschland älter als 20 Jahre ist, ein Drittel der Ölheizungen überschreitet sogar das Alter von 25 Jahren. Berücksichtigt man, dass knapp 30 Prozent aller Ein- und Zweifamilienhäuser noch mit Öl beheizt werden, wird klar, dass ein hoher Sanierungsbedarf besteht. Denn überschreitet eine Heizung die Nutzungsdauer von 15 Jahren, arbeitet sie von Jahr zu Jahr immer ineffizienter. Somit kosten alte Heizungen den Verbraucher nicht nur mehr Heizkosten, sondern haben auch einen hohen CO2-Ausstoß. Hinzu kommt, dass Ölheizungen mit Heizöl eine endliche Ressource verbrauchen.

Im Dezember 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzpaket verabschiedet, wonach Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein soll. Da fossile Heizsysteme deutlich zum CO2-Ausstoß beitragen, sollen alte Heizgeräte so schnell wie möglich gegen moderne Heizsysteme ausgetauscht werden.

Um diesen Wandel zu forcieren, gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen mit bis zu 70 Prozent Zuschuss fördert.

So hoch ist die Abwrackprämie für Ölheizungen 2024

Die staatliche Förderung gem. BEG wurde im Januar 2024 neu aufgestellt. Es gibt demnach keine typische „Abwrackprämie“ für Ölheizungen mehr, sondern vielmehr einen Austauschbonus in Höhe von 20 Prozent. Dieser sog. Klimageschwindigkeits-Bonus wird beim Umstieg einer Gas- und Ölheizung auf umweltfreundliche Heizungen gewährt, gilt aber auch für andere Heizsysteme, deren Technik als veraltet gilt.

Der aktuelle Fördersatz des Klimageschwindigkeits-Bonus gilt bis Ende 2028 und nimmt dann stetig um einige Prozentpunkte ab:

  • bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte

Am 1. Januar 2037 entfällt der Bonus dann.

Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme, sowie von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sind. Zudem muss die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt werden, um den Bonus zu erhalten.

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Abwrackprämie für Ölheizungen: Austausch wird 2024 besonders belohnt

Mit der Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude möchte die Bundesregierung noch stärkere Anreize für den Umstieg auf Wärmepumpen oder andere Erneuerbare Energien geben. Mit den Rekordzuschüssen von bis zu 70 Prozent, wird der Austausch in 2024 besonders belohnt. Tauschen Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung bspw. gegen eine Wärmepumpe ein, ist folgende Förderung möglich:

  • 30% Basiszuschuss
  • 20% Klimageschwindigkeits-Bonus (nur für selbstgenutzte Immobilien)
  • 30% Einkommens-Bonus (bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro für selbstnutzende Eigentümer)
  • 5% Effizienz-Bonus (bei Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-/Wasserwärme bei Wärmepumpen)

Alle verfügbaren Boni können bis zu einer maximalen Deckelung von 70 Prozent miteinander kombiniert werden. Dies sind Rekordzuschüsse, die es bislang so noch nicht gab. Die maximale Fördersumme beträgt demnach 21.000 Euro für den Heizungstausch.

Wärmepumpen-Förderung

Abwrackprämie Ölheizung: Umstieg ermöglicht zukunftssicheres Heizen

Auch unabhängig von der neuen Rekordförderung macht der Umstieg von einer alten Ölheizung auf umweltfreundliche und moderne Heiztechnik im Jahr 2024 Sinn. Denn mit der Novelle des sog. Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz - GEG) steht fest, dass spätestens 2045 Schluss mit Gas- und Ölheizungen ist.

Dann soll Deutschland klimaneutral sein. Das GEG gibt vor, dass in Neubauten und Neubaugebieten seit Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wollen Sie Ihre Heizung im Bestand tauschen, gilt die 65-Prozent-Regel dann, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Das muss laut GEG in kleinen Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis spätestens 2028 so sein, die Frist für größere Gemeinden über 100.000 Einwohnern läuft bis 2026. Spätestens dann müssen Sie beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Fazit: Wenn Sie Ihre alte Ölheizung in 2024 erneuern möchten und direkt auf eine Erneuerbare-Energien-Heizung, wie eine Wärmepumpe, umsteigen, können Sie die Abwrackprämie nutzen und gleichzeitig langfristig zukunftssicher heizen, da Sie die 65-Prozent-Vorgabe bereits erfüllen.

Grüne Brennstoffe Pflicht ab 2029 für Gasheizungen und Ölheizungen

Hinzu kommt, dass Ölheizungen, die ab dem 1.1.2024 gekauft wurden, mit einem bestimmten Anteil Bio-Heizöl aus biogenen Stoffen und Gasheizungen mit einem Anteil an Bio-Gas betrieben werden müssen. Zudem müssen Verbraucher eine verpflichtende Beratung in Anspruch nehmen, die über die Nachteile fossiler Heizsysteme aufklären soll. Es ist aktuell also teilweise noch möglich, eine Öl- oder Gasheizung anzuschaffen, allerdings sprechen noch weitere Argumente dagegen:

  • Die Rohstoffpreise für Brennstoffe auf dem Weltmarkt sind starken Schwankungen unterlegen. Dadurch wird das Preisrisiko für Ihre Brennstoffversorgung erhöht. Das gilt umso mehr, weil bis dato noch keine flächendeckende Versorgung mit biogenen Öl- oder Gasbrennstoffen sichergestellt ist, die aber ab 2029 verpflichtend sind. (Kann auch etwas kürzer werden)
  • Durch die steigenden CO2-Steuer werden Gas und Öl als Brennstoffe immer teurer. Vor allem mit Einführung des CO2-Emissionshandels für Privatnutzer ab 2027 wird sich das Heizen mit Öl nochmals stark verteuern.
  • Sie bleiben abhängig von der Preispolitik von Energieversorgern und Brennstoffhändlern.
  • Sie stoßen weiterhin hohe CO2-Emissionen aus. Dies befeuert nicht nur den Klimawandel, sondern wirkt sich auch negativ auf Ihre Heizkosten aus.

Jetzt die Chance auf eine hohe Abwrackprämie beim Öheizungstausch nutzen

Mit bis zu 70 Prozent staatlicher Förderung ist es 2024 für Hausbesitzer eine sehr gute Gelegenheit, um die eigene Ölheizung oder Gasheizung zu modernisieren und auf eine umweltfreundliche Anlage umzusteigen. Die umgangssprachliche „Abwrackprämie“ in Kombination mit den günstigeren Heizkosten sorgen dafür, dass sich bspw. der Kauf einer Wärmepumpe schon nach fünf Jahren amortisieren kann. Denn dank hoher Wirkungsgrade von bis zu 500 Prozent heizen Wärmepumpen viel effizienter und sparsamer als fossile Heizungen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, die beste Lösung für den Heizungstausch und den Umstieg auf Wärmepumpentechnik in Ihrem Zuhause zu finden. Nutzen Sie einfach unseren Heizungsplaner und lassen sich ein unverbindliches Festpreisangebot erstellen.

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