Der Einsatz der Brennstoffzelle für Strom erzeugende Heizungsanlagen wird in Deutschland staatlich und auf kommunaler Ebene sowie auf Länderebene gefördert. Hierzu gehören Neuinstallationen ebenso wie Modernisierungen. Alle Infos über die Brennstoffzellenheizung-Förderung.
- Warum eine Brennstoffzellenheizung fördern?
- Gibt es Förderung der Brennstoffzellenheizung über die KfW?
- Wie hoch ist die Förderung von Brennstoffzellenheizungen?
- Wer kann staatliche Förderung für seine Brennstoffzellenheizung erhalten?
- Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung einer Brennstoffzellenheizung?
- Kann ich weitere Fördermöglichkeiten nutzen?
- Worauf muss ich beim Antrag für die Brennstoffzellenheizung-Förderung achten?
- Wie bekomme ich mehr Informationen zur Brennstoffzelle und Förderung?
Warum eine Brennstoffzellenheizung fördern?
Die Brennstoffzellenheizung bietet Hausbesitzern die Chance, mit ihrer Heizung Strom und Wärme zu erzeugen. Hierfür wird wie in einem kleinen Kraftwerk Erdgas in Wasserstoff umgewandelt. Durch eine chemische Reaktion in der Brennstoffzelle erzeugt Wasserstoff Wärme und Strom. Die Wirkungsgrade der Brennstoffzellenheizung sind noch höher als bei Brennwerttechnik. Zudem sinken die Emissionen auf ein Minimum, da bei der Umwandlung von Erdgas über die Brennstoffzelle überwiegend Wasserdampf entsteht.
Die Förderung der Brennstoffzellenheizung ist im Zuge der Energiewende und des neuen Klimaschutzgesetzes nur ein logischer Schritt hin zu emissionsarmer, CO2-reduzierter Gewinnung von Wärme und Strom.
Gibt es Förderung der Brennstoffzellenheizung über die KfW?
Auf Bundesebene haben Verbraucher die Möglichkeit, sich die Brennstoffzellenheizung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern zu lassen. Das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ existiert bereits seit 2016. Mittlerweile haben viele Hersteller diese hocheffizienten, stromerzeugenden Heizsysteme auf den Markt gebracht, sodass sich ein staatlich geförderter Umstieg auf die Brennstoffzelle für viele Haushalte noch mehr lohnt.
Im Rahmen des KfW-Programms 433 werden Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Betriebe gefördert. Zu den förderfähigen Brennstoffzellenheizungen gehören Anlagen mit maximal 20 Kilowatt Leistung.
Ein großer Vorteil der KfW-Brennstoffzellenförderung besteht darin, dass der Zuschuss mit einer Einspeisevergütung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) kombiniert werden kann. Auf diese Weise amortisiert sich der Umstieg auf die Brennstoffzelle noch schneller.
Wie hoch ist die Förderung von Brennstoffzellenheizungen?
Die Förderung der Brennstoffzellenheizung über die KfW ist zweistufig. Sie besteht aus einem Grundbetrag von 6.800 Euro sowie einem Zuschuss von 550 Euro pro angefangene 100 Watt elektrischer Leistung.
Der Zuschuss wird auf maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. den maximalen Wert der Leistungsklasse begrenzt. Zu diesen Kosten zählen die Anschaffungskosten für die Brennstoffzellenheizung sowie die Kosten für Energieberater und den verpflichtenden mindestens 10-jährigen Wartungsvertrag.
Ausgezahlt wird der Zuschuss, nachdem die Heizung in Betrieb genommen wurde und ein qualifizierter Energieberater den Nachweis für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens eingereicht hat.
Wer kann staatliche Förderung für seine Brennstoffzellenheizung erhalten?
Die staatliche Förderung der Brennstoffzellenheizung über die KfW ist für Hausbesitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften oder Besitzer von Eigentumswohnungen geeignet. Auch Brennstoffzellenheizungen in einem Nichtwohngebäude können über das KfW433-Programm gefördert werden.
Für die Förderung ist es unerheblich, ob die Brennstoffzellenheizung in einem Bestandsgebäude oder einem Neubau installiert wird. Wichtig ist dabei, dass die elektrische Leistung eines Moduls zwischen 0,25 und maximal 5 Kilowatt liegt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung einer Brennstoffzellenheizung?
Um die staatliche Förderung der Brennstoffzellenheizung über die KfW zu erhalten, muss ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden. Der Energieberater unterstützt Hausbesitzer bei der Auswahl der passenden und wirtschaftlichsten Heizungsgröße. Darüber hinaus stellt der Energieberater den Förderantrag bei der KfW und kontrolliert nach dem Einbau, ob die Umsetzung mit der ursprünglichen Konzeption übereinstimmt.
Zu den weiteren Anforderungen gehören:
- Der Antrag muss vor dem Einbau der Brennstoffzellenheizung bei der KfW eingehen.
- Es muss ein Vollwartungsvertrag für mindestens zehn Jahre abgeschlossen werden.
- Der Einbau muss von einem Fachbetrieb erfolgen, der vom Hersteller der Anlage geschult wurde.
- Es muss ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden.
- Der Gesamtwirkungsgrad muss mindestens 82 Prozent und der elektrische Wirkungsgrad mindestens 32 Prozent betragen.
Wer sich jedoch mit der Anschaffung einer Brennstoffzellenheizung beschäftigt hat, wird diese Anforderungen in der Regel ohnehin erfüllen. Sie stellen somit keine zusätzliche Hürde dar.
Kann ich weitere Fördermöglichkeiten nutzen?
Der KfW-Zuschuss ist nicht kombinierbar mit Förderprogrammen von Ländern und Kommunen. Es ist jedoch zu überlegen, ob Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für die Brennstoffzellenheizung über andere Förderprogramme des BEG erhalten.
Empfehlenswert ist es, mit einem Fachbetrieb oder einem Energieberater alle Fördermöglichkeiten für die Brennstoffzellenheizung auszuloten, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten.
Doch hier gilt: Bereits mit der KfW-Förderung für Brennstoffzellenheizungen profitieren Sie bei den aktuellen Gerätepreisen und Leistungsstufen sehr gut.
Worauf muss ich beim Antrag für die Brennstoffzellenheizung-Förderung achten?
Um den Anspruch auf eine Förderung der Brennstoffzellenheizung nicht zu verlieren, muss der Förderantrag immer gemeinsam mit einem zugelassenen Energieberater gestellt werden. Seine Aufgabe besteht neben der Beratung darin, die Einhaltung aller technischen Vorgaben zu prüfen und zu bestätigen.
Die Schritte sind folgende:
- Bestätigung zum Antrag durch den Energieberater. Der Energieberater muss in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt werden.
- Beantragung der Förderung über das KfW-Online-Portal.
- Bau der Brennstoffzellenheizung nach Bestätigung des Antrags durch die KfW.
- Bestätigung nach Durchführung durch den Energieberater.
- Einreichen der Bestätigung mit Protokoll der Inbetriebnahme bei der KfW.
Nachdem alle Schritte erfolgreich durchlaufen wurden, leistet die KfW den berechneten Zuschuss.
Wie bekomme ich mehr Informationen zur Brennstoffzelle und Förderung?
Mit der Brennstoffzellenheizung machen Sie sich selbst zum Energieerzeuger und werden hierfür mit einer attraktiven Förderung vom Staat belohnt. Allerdings gibt es Heizsysteme, die nachhaltiger und effizienter sind.
thermondo ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine solche Lösung suchen. Wir beraten Sie, welche Heizung zu Ihrem Zuhause passt und wie hoch die Förderung ist.
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