Wenn Sie Strom selbst erzeugen wollen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Doch für wen lohnt sich die autarke Stromerzeugung und was passiert mit dem überschüssigen Strom? In diesem Artikel finden Sie viele Tipps und Antworten.
Warum überhaupt Strom selbst erzeugen?
In Deutschland ist die Stromversorgung auch unabhängig von großen Ballungsgebieten sehr gut. Selbst kleine Gehöfte sind an das Stromnetz angeschlossen. Somit gibt es eigentlich bis auf einige Ausnahmen keinen wirklichen Grund, der für den selbst produzierten Strom spricht.
Allerdings befinden wir uns in einer Zeit, in welcher mit Atom- und Kohleausstieg der Weg für alternative Formen der Energiegewinnung freigemacht wird. Der technologische Fortschritt bei Photovoltaik oder Windenergie war in den letzten zehn bis zwanzig Jahren enorm. Gleichzeitig sind die Kosten für entsprechende Anlagen gesunken und die Anlagen selbst so „handlich“ geworden, dass die alternative Stromerzeugung für immer mehr Verbraucher Sinn ergibt.
Wer Strom selbst erzeugt, trägt nicht nur positiv zur Energiewende bei, sondern macht sich unabhängiger von Energieversorgern inklusive deren Energie- und Preispolitik. Selbst Strom erzeugen bedeutet dadurch ein Stück Freiheit und Autonomie.
Drei gängige Varianten, um selber Strom zu erzeugen
1) Die Kraft der Sonne nutzen: Photovoltaik
Spätestens ab dem Moment, als in Deutschland der Bau von Photovoltaikanlagen enorm gefördert und hohe Einspeisevergütungen möglich waren, haben sich viele Hausbesitzer für diese Variante der Stromerzeugung entschieden.
Um eigenen Strom zu erzeugen, werden Sonnenkollektoren auf dem Dach installiert. Diese bestehen aus Solarzellen, die Energie aus den Sonnenstrahlen in Strom umwandeln. Dies geschieht u. a. dadurch, dass positive Teilchen in den Siliziumkristallen der Solarzellen von den negativen getrennt werden und durch diese Trennung Strom entsteht. Dieser Strom wird in das Hausnetz eingespeist und entweder sofort verbraucht oder in einem Solarspeicher, meist einer großen Lithium-Ionen-Batterie, gespeichert.
Moderne Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) benötigen keine volle Sonneneinstrahlung mehr, um Strom zu erzeugen. Selbst an sonnenarmen Wintertagen erzeugen diese Solaranlagen Strom. Grundsätzlich gilt jedoch: Je mehr Sonne und je größer die Fläche der Solarpanel, desto mehr Strom kann selbst erzeugt werden.
PV-Anlagen finden sich heute sowohl im städtischen Raum als auch auf dem Land. Je nach Dimensionierung der Anlage reicht der selbst erzeugte Strom aus, um bei vollem Sonnenschein einen Großteil des Strombedarfs zu decken.
2) Windkraft zur Stromerzeugung verwenden: Windräder
Wie Sonnenstrahlen ist auch der Wind eine kostenlose Quelle an Primärenergie. Mit einem Windrad lässt sich diese Energie in Strom verwandeln. Das Funktionsprinzip ist sehr einfach: Der Wind treibt das Rad an, das wiederum einen Generator antreibt, der Strom erzeugt. Der Strom wird in das Hausnetz oder das allgemeine Stromnetz eingespeist.
Im Gegensatz zu einer PV-Anlage muss eine Windkraftanlage auf dem eigenen Grundstück genehmigt werden. Da diese Anlagen in der Regel immer noch sehr groß sind, ist der Einsatz von Windrädern in dichterer Bebauung nahezu ausgeschlossen.
Die Technik der Windräder wird jedoch kontinuierlich verbessert, sodass schon bei geringer Luftbewegung Strom erzeugt wird. Nachteilig an Windrädern ist jedoch ihr vergleichsweise hohes Betriebsgeräusch, das von einem Rotor erzeugt wird. Dies gilt selbst für kleine „Mini-Windkraftanlagen“, die immer häufiger von Privatpersonen installiert werden. Wichtige Voraussetzung für die Inbetriebnahme sind die durchschnittlichen Windverhältnisse, die für die Nutzung von Windkraft zur Stromerzeugung vorhanden sein müssen.
Wie bei der Solaranlage kann der Strom ins Heimnetz eingespeist und überschüssiger Strom ins Netz abgegeben werden.
3) Strom als Nebenprodukt: Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzellenheizung
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) oder die Brennstoffzelle arbeiten beide nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Damit sind sie wahre Effizienzwunder, denn sie erzeugen nicht nur Wärme, sondern können einen Teil der Wärmeenergie zur Stromerzeugung verwenden. Während die Brennstoffzellenheizung auch schon für Einfamilienhäuser genutzt werden kann, lohnen sich selbst kleine BHKW (Mini-BHKW) in der Regel erst für Mehrfamilienhäuser. Deshalb ist die Stromerzeugung eher für größere Wohneinheiten oder dann sinnvoll, wenn sich mehrere Eigentümer zur Wärme- und Stromerzeugung zusammentun und ein Blockheizkraftwerk bauen.
Was passiert mit dem Strom, den ich nicht selbst verbrauche?
Wenn Sie den selbst erzeugten Strom nicht selbst verbrauchen oder in einem eigenen Solarspeicher speichern, können Sie diesen ins allgemeine Stromnetz einspeisen. Dafür erhalten Sie eine sogenannte Einspeisevergütung. Während diese Vergütung vor wenigen Jahren noch stark gefördert wurde und Betreiber von PV-Anlagen hohe Preise erzielten, sinkt die Förderung über die Einspeisevergütung inzwischen sukzessive.
Immer noch wird die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom gefördert und für 20 Jahre garantiert. Auf diese Weise haben Betreiber von PV-Anlagen die Möglichkeit, einen Teil des Stroms zu „verkaufen“. Wie hoch die Vergütung pro Kilowattstunde ausfällt, hängt von der Nennleistung der Photovoltaikanlage ab.
Wer ab dem 1.4.2019 eine PV-Anlage mit einer Nennleistung bis 10 kWp in Betrieb nimmt, erhält pro Kilowattstunde eingespeistem Strom 11,11 Cent. Bei einer Nennleistung bis 40 kWp sind es 10,81 Cent und bei einer Nennleistung bis 100 kWp 8,50 Cent.
Durch die regelmäßige Prüfung und Anpassung der Einspeisevergütung versucht der Staat den Ausbau mit PV-Anlagen zu steuern. Werden weniger PV-Anlagen gebaut, erhöht sich entsprechend die geförderte Vergütung, steigt hingegen das Ausbauvolumen, sinkt die Einspeisevergütung wieder. Zu beachten ist, dass die angepasste Einspeisevergütung immer für neu installierte PV-Anlagen gilt, nicht aber für den Bestand, für welchen eine 20-jährige Preisgarantie gültig ist.
Fraglich ist jedoch, wie lange Hausbesitzer mit ihrer PV-Anlage überhaupt noch eine staatliche Förderung über die Einspeisevergütung erhalten. Denn vor allem der als „Degression“ bezeichnete Rückgang der Förderung hat das Ziel des kontrollierten PV-Anlagen-Ausbaus in den Augen der Kritiker nie erreicht.
Auch für Eigenverbrauch von Strom entstehen Kosten
Wer selbst Strom erzeugt, erhält zwar Sonnen- oder Windkraft gratis, aber muss auch Anschaffungskosten sowie Unterhaltskosten, Versicherungskosten und Steuern berücksichtigen.
Als Faustregel gilt, dass bei Anlagen bis zehn Kilowatt Nennleistung mit Kosten von rund 10 Cent pro Kilowattstunde für den selbst erzeugten Strom zu rechnen ist. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine PV-Anlage im Durchschnitt 20 Jahre lang im Betrieb ist.
Der wichtigste Aspekt beim Berechnen der eigenen Stromkosten mit PV-Anlage ist ein steuerlicher. Denn als Betreiber einer PV-Anlage gelten Sie für den Fiskus als Unternehmen. Dementsprechend hängt die Besteuerung davon ab, ob Sie Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen sind. Ab einem Umsatz von 17.500 Euro können Sie sich nicht mehr entscheiden und müssen Umsatzsteuer bezahlen.
- Stromkosten für eigenen Strom als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer: Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, können Sie sich die 19 Prozent Umsatzsteuer, die Sie für die PV-Anlage sowie alles Zubehör und die Installation gezahlt haben, vom Fiskus zurückerstatten lassen. Beim Preis von 20.000 Euro für eine solche Anlage, sind das immerhin fast 4.000 Euro. Allerdings müssen Sie im Gegenzug Umsatzsteuer für den Strom bezahlen, den Sie per Einspeisevergütung an den Netzbetreiber liefern. Umsatzsteuer fällt außerdem für den Strom an, den Sie selbst verbrauchen.
Als Grundlage für die Bepreisung des selbst erzeugten Stroms gilt der Preis, den der Energieversorger für den Strom verlangt. Kostet eine Kilowattstunde zum Beispiel 30 Cent, müssten Sie pro Kilowattstunde selbst erzeugten Strom 19 Prozent Umsatzsteuer, also 5,7 Cent Umsatzsteuer bezahlen. Bei einer jährlichen Nutzung von 1.000 Kilowattstunden eigenem Strom, müssten Sie dann 57 Euro an den Fiskus bezahlen.
- Stromkosten für einen Strom als Kleinunternehmer: Sind Sie als Stromerzeuger Kleinunternehmer, müssen Sie die Umsatzsteuer für die PV-Anlage und die Installation voll bezahlen. Dafür müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren selbst erzeugten Strom bezahlen.
Ein Beispiel:
Sie installieren auf Ihrem Dach eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 8 Kilowatt. Pro Kilowatt Nennleistung ist mit einem Jahresertrag von 1.000 Kilowatt Strom zu rechnen. Sie produzieren also 8.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr.
6.000 Kilowattstunden davon benötigen Sie nicht und speisen Sie in das örtliche Stromnetz ein. Für Ihre im April 2019 gebaute Anlage erhalten Sie eine Einspeisevergütung von 11,11 Cent pro Kilowattstunde. Pro Jahr erlösen Sie somit 666,60 Euro für Ihren Strom. Bei der Umsatzsteuerregelung müssten Sie dafür 126,65 Euro Umsatzsteuer an den Fiskus überweisen.
Für die 2.000 Kilowattstunden Strom, die Sie selbst verbrauchen, wird nur der Umsatzsteueranteil des Preises des örtlichen Energieversorgers fällig. Das wären in diesem Fall 114 Euro.
Sie würden also insgesamt 240,65 Euro für Ihren Strom bezahlen. Das entspricht einem Preis von rund 12 Cent pro Kilowattstunde.
Fazit: Für wen lohnt es sich, Strom selbst zu erzeugen?
Strom selbst zu erzeugen kann sich für Eigenheimbesitzer mit eigenem Haus ebenso wie für Hausgemeinschaften in Städten lohnen. Als Mittel der Wahl zur Stromerzeugung bietet sich die PV-Anlage an. Wichtig ist, dass im Vorfeld genau geprüft wird, welches Steuermodell langfristig günstiger ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei PV-Anlagen ab einer Nennleistung von 10 KW die EEG-Umlage in Höhe von 40 Prozent auf die Stromeinnahmen zu entrichten ist.
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