Förderung Heizung 2025: Fördersätze
Im April 2025 haben sich CDU und SPD im Entwurf des Koalitionsvertrags darauf geeinigt, die Heizungsförderung weiterhin fortzuführen. Während das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) einer Reform unterzogen werden soll, bleiben die Zuschüsse für den Kauf einer Wärmepumpe & Co. erhalten. Noch unklar ist jedoch, ob der Rekordfördersatz von bis zu 70 Prozent beibehalten wird. Diese Entscheidung wird von den weiteren Verhandlungen der Parteien abhängen und dürfte in den kommenden Wochen und Monaten konkretisiert werden.
Aktuell können Hauseigentümer beim Wechsel auf eine energieeffiziente Heizung noch von diesen Fördersätzen profitieren:
Förderart | Fördersatz | Förderberechtigt |
---|---|---|
Grundförderung | 30 % | Alle Antragsteller |
Klimageschwindigkeits-Bonus* | 20 % | Selbstnutzende Eigentümer |
Einkommens-Bonus** | 30 % | Selbstnutzende Eigentümer |
Effizienz-Bonus*** | 5 % | Alle Antragsteller |
Die Grundförderung ist mit den verschiedenen Förder-Boni kombinierbar, wobei die Obergrenze 70 Prozent beträgt. Die förderfähigen Kosten liegen bei max. 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit werde noch max. 15.000 Euro gefördert. Ab der siebten Wohneinheit liegen die förderfähigen Kosten bei max. 8.000 Euro.
Neben den hohen Förderzuschüssen kann der Austausch der alten Heizungsanlage zusätzlich mit einem neuen Ergänzungskredit der KfW kombiniert werden. Diesen können selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen bis max. 90.000 Euro brutto beantragen. Die Kreditsumme liegt hier bei maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit sowie einer Zinsvergünstigung von bis zu 2,5 Prozent. Der Kredit kann der bei der Hausbank beantragt werden.
Staatliche Förderung Heizung 2025: Voraussetzungen
Hausbesitzer können einen Antrag für die staatliche Heizungsförderung für ihr Bestandsgebäude stellen, wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist und die neue Heizung mind. 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Diese Vorgabe basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) und gilt bereits seit Januar 2024.
Folgende Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien sind 2025 förderfähig:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellen
- Innovative Heizungen
- Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
- Gebäudenetzanschlüsse
- Wärmenetzanschlüsse
Dabei gibt es Folgendes zu beachten:
Hybridheizungen:
- Bei Hybridheizungen (bspw. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist, wenn die Anlage weiterhin fossile Brennstoffe nutzt, nicht anrechenbar.
Biomasseheizungen:
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nur dann erhältlich, wenn die Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (z. B. Photovoltaik) zur elektrischen Warmwasserbereitung kombiniert wird. Auch die Kombination mit einer Wärmepumpe, die mindestens die Warmwasserbereitung abdecken kann, gilt als Erfüllungsoption.
- Biomasseheizungen mit einem Staub-Emissionsgrenzwert bis max. 2,5 mg/m³ erhalten einen zusätzlichen Emissionsminderungs-Bonus von 2.500 Euro.
H2-ready-Heizungen:
- Für wasserstofffähige Heizungen können lediglich die spezifischen Investitionsmehrausgaben gegenüber einer nichtwasserstofffähigen Heizung, z. B. einer konventionellen Gasheizung, gefördert werden.
Antragsberechtigt sind u. a.:
- Eigentümer & Eigentümerinnen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
- Eigentümer & Eigentümerinnen von bestehenden Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Eigentümer & Eigentümerinnen von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
- Eigentümer & Eigentümerinnen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum
Förderung Heizung berechnen
Mit unserem Förderrechner können Sie schnell berechnen, wie hoch Ihre staatliche Förderung aktuell ist:
Staatliche Förderung Heizung: Antragstellung bei der KfW
Die Beantragung zur Heizungsförderung kann bei der KfW ausschließlich online auf der Seite „Meine KfW“ erfolgen. Im Regelfall müssen Förderanträge vor Vertragsabschluss eingereicht werden.
KfW-Antragstellung: Schritt für Schritt erklärt
Da Förderanträge aktuell ausschließlich durch den Käufer der Heizung bei der KfW eingereicht werden dürfen, haben wir ein Video für Sie gedreht, in dem wir den Antrag schrittweise mit Ihnen durchgehen.
Förderung Heizung: BEG & GEG – was ist was?
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) bildet die Grundlage für die aktuell hohe Heizungsförderungen gem. BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) von bis zu 70 Prozent. Es verlangt, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Diese Vorgabe gilt seit Anfang 2024 für alle Neubauten in Neubaugebieten sowie in Bundesländern mit bestehender kommunaler Wärmeplanung.
Für Bestandsgebäude in Städten mit über 100.000 Einwohnern muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens Juni 2026 vorliegen. Für ganz Deutschland endet die Frist Juni 2028. Ziel dieser stufenweisen Einführung ist es, die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme flächendeckend umzusetzen und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor nachhaltig zu senken.
Momentum für Wärmepumpen
Die mögliche Senkung der aktuellen Rekordförderung durch die neue Regierung haben bereits Ende letzten Jahres einen regelrechten Wärmepumpen-Boom ausgelöst.
Zusätzlich verstärkte die steigende CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne den Trend, da sie die Betriebskosten für Öl- und Gasheizungen weiter ansteigen ließ. Hauseigentümer sorgen sich außerdem um die EU-Reform zum CO2-Emissionshandel für Privatverbraucher ab 2027. Der CO2-Preis wird dann allein durch den Markt bestimmt und kann laut Expertenmeinungen im Jahr 2030 bei 275 Euro pro Tonne liegen.
Diese Kombination aus hoher Förderung und steigender CO2-Bepreisung schafft ein einzigartiges Momentum, das viele Hausbesitzer nutzen möchten, um noch von den attraktiven Förderkonditionen zu profitieren.
Auch Branchenexperten betonen, dass der Zeitpunkt für den Umstieg auf eine Wärmepumpe kaum günstiger sein könnte:
- Rekordförderung aktuell: Bis zu 70 Prozent der Kosten können durch staatliche Zuschüsse gedeckt werden.
- Steigende CO2-Kosten: Fossile Heizsysteme werden ab 2027 deutlich teurer.
- Effizient & zukunftssicher: Wärmepumpen gelten als langfristig kostensparend und können die Heizkosten auch im Bestand um durchschnittlich 30 Prozent senken.
- Unsicherheit ab 2025: Es gibt keine verbindlichen Zusagen über die Höhe staatlicher Förderzuschüsse nach Reformierung des GEG.
Förderung Heizung: Fallbeispiel & Vollkostenrechnung
Familie Müller stellt ihr Einfamilienhaus auf eine klimafreundliche Energieversorgung um: Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Elektroauto, ergänzt durch intelligentes Energiemanagement. Im Vergleich dazu bleibt Familie Schmidt bei ihrer bewährten Gasheizung und einem Benziner. Wie sich diese beiden Ansätze langfristig auf die Energiekosten und CO2-Bilanz auswirken, zeigen wir in einem realistischen Kostenvergleich.
Wir möchten anhand dieses detaillierten Fallbeispiels die komplexen Aspekte der Heizungsförderung anschaulicher machen:
Die Eheleute Mustermann sind langjährige Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses in einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein. Beide arbeiten in Festanstellung und erzielen zusammen ein Haushaltseinkommen von 65.000 Euro brutto pro Jahr.
Zwar ist ihre 22 Jahre alte Gasheizung noch funktionsfähig und fällt nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht gem. GEG. Dennoch möchten die Eheleute sie demnächst erneuern, da sie schon mehrfach ausgefallen ist und immer höhere Betriebskosten verursacht.
Bei ihren ersten Recherchen fokussieren sich die Eheleute vor allem auf sparsame Heizsysteme mit einer langen Lebensdauer und der Möglichkeit zur staatlichen Förderung. Schnell einigen sie sich darauf, dass die neue Heizungsanlage zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren soll. Auch wenn für sie die neue Vorgabe noch nicht verpflichtend ist.
Nach einiger Zeit machen sie einen gemeinsamen Angebotsvergleich und entscheiden sich für eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe, die mit Propan, also einem umweltfreundlichen und natürlichen Kältemittel, betrieben wird. Das verbindliche Festpreisangebot des Heizungsinstallateurs beläuft sich auf insgesamt 29.000 Euro. Darin enthalten sind, neben den Kosten für die Wärmepumpe, die Lieferung und Installation sowie die Entsorgung der alten Gasheizung plus weitere Umfeldmaßnahmen.
Den Förderantrag für ihren Heizungstausch stellen die Eheleute Meyer als Einzelmaßnahme (BEG EM) bei der KfW. Da die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von 3,0 aufweist und auch sonst alle Effizienzanforderung der BEG erfüllt, erhalten sie eine Förderzusage und einen Zuschuss von 55 Prozent. Dieser setzt sich aus der Grundförderung (30 Prozent) sowie dem Klimageschwindigkeits-Bonus (20 Prozent) zusammen. Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es, weil die Wärmepumpe Propan als Kältemittel nutzt
Die Überweisung der Fördersumme von 15.950 Euro erhalten sie einige Zeit nach Installation der Wärmepumpe von der KfW direkt auf das gemeinsame Konto. Damit haben sich die anfänglichen Investitionskosten von 29.000 auf 13.050 Euro reduziert.
Vollkostenrechnung im Vergleich: Lohnt sich für Familie Müller die Elektrifizierung im Eigenheim?
Familie Müller stellt ihr Einfamilienhaus auf eine klimafreundliche Energieversorgung um: Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Elektroauto, ergänzt durch intelligentes Energiemanagement. Im Vergleich dazu bleibt Familie Schmidt bei ihrer bewährten Gasheizung und einem Benziner. Wie sich diese beiden Ansätze langfristig auf die Energiekosten und CO2-Bilanz auswirken, zeigen wir in einem realistischen Kostenvergleich.
Förderung für Heizungsoptimierungen beim BAFA
Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann weiterhin Förderung für die Optimierung der Anlage erhalten, wenn die Heizung älter als 2 Jahre ist. Die Maßnahmen sollen den Brennstoffverbrauch reduzieren und die Energiekosten senken. Voraussetzung ist, dass das Heizsystem seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist und ein hydraulischer Abgleich oder normgerechter Heizungscheck durchgeführt wird.
Die Förderung zur Heizungsoptimierung ist weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich und ermöglicht eine Erstattung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Euro. Der Basisfördersatz von 15 Prozent kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans nochmal um 5 Prozent erhöht werden.
Gut zu wissen: Wenn bei der Heizungsoptimierung einer Biomasseheizung eine Emissionsminderung erzielt wird, fördert das BAFA diese Maßnahme mit 50 Prozent.
Gefördert werden alle Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung des Heizsystems beitragen. Dazu zählt bspw. ein hydraulischer Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder der Einbau von Flächenheizungen.
Gibt es noch Förderung für Gas- oder Ölheizungen?
Gas- oder Ölheizungen werden in keinem Zusammenhang mehr gefördert. Lediglich für Hybridheizungen, die bspw. eine fossile mit einer erneuerbaren Heizung kombinieren, kann der erneuerbare Anteil noch anteilig gefördert werden.
Allerdings sollte hier beachtet werden, dass der Klimageschwindigkeits-Bonus in diesem Fall nicht angerechnet werden kann, da weiterhin - wenn auch anteilig - mit Gas oder Öl geheizt wird.
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 70 % Förderung
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