Das Wichtigste in Kürze:

  • Was ist die maximale Förderung? Bis zu 21.000 €.
  • Wie hoch ist der maximale Fördersatz? 70 %.
  • Welche Heizung wird gefördert? Gefördert werden u. a. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellenheizungen.
  • Was sind die förderfähigen Kosten? Maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit.
  • Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt.

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung 2025?

Hausbesitzer können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 Prozent Förderung für Ihre neue Heizung erhalten. Bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten beträgt der maximale Zuschuss 21.000 Euro. Beantragt wird die staatliche Heizungsförderung bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Die Heizungsförderung, die maximal 70 Prozent erreicht, setzt sich aus der Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen, die kombiniert werden können:

  • 30 Prozent Grundförderung erhalten alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung kaufen.
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer. Der Bonus gilt für den Austausch von Öl- oder Gasetagenheizung, sowie Nachtspeicheröfen. Alte Gas- oder Biomasseheizungen müssen zum Zeitpunkt des Austauschs mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Der Bonus wird nur gewährt, wenn das Gebäude nach dem Austausch nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen versorgt wird.
  • 30 Prozent Einkommens-Bonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer, die maximal 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nachweisen können.
  • 5 Prozent Effizienz-Bonus erhalten Sie zusätzlich zur Wärmepumpen-Förderung, wenn die Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel betrieben wird oder Erde bzw. Grundwasser als Wärmequelle nutzt.

Die Grundförderung kann mit den verschiedenen Boni kombiniert werden. Der maximal mögliche Fördersatz liegt bei 70 Prozent.

Zusätzlich gibt es noch regionale Förderprogramme.

Quellen:

KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, zuletzt abgerufen am 22.07.2025

Infografik zur Zusammensetzung der Heizungsförderung 2025. Sie zeigt die 30 % Grundförderung und die stapelbaren Boni bis zum Förderdeckel von 70 %.

KfW-Ergänzungskredit Nr. 358, 359: So können Sie den Heizungswechsel finanzieren

Neben den hohen Förderzuschüssen kann der Austausch der alten Heizungsanlage zusätzlich mit dem KfW-Kredit Nr. 358, 359 „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude“ kombiniert werden.

Der Ergänzungskredit im Überblick:

  • Wer kann den Kredit beantragen: Hauseigentümer, die eine Zuschusszusage für die Heizungsförderung der KfW im Rahmen der BEG erhalten haben. Der Kredit kann auch für eine Heizungsoptimierung verwendet werden. Dazu ist ein Zuwendungs­bescheid des BAFA notwendig.
  • Wie hoch ist der Kredit: Die Kreditsumme beträgt maximal 120.000 Euro.
  • Vorteil für Haushalte mit niedrigem Einkommen: Selbstnutzende Haushalte mit einem Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung.

Der Kredit kann nach der Zusage des Förderzuschusses über die Hausbank beantragt werden.

Quellen:

KfW, Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude, zuletzt abgerufen am 22.07.2025

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Welche Heizsysteme werden 2025 gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht eine vollumfängliche Förderung nur für die meisten Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien vor. Einige Heizsysteme erhalten nur eingeschränkt einen Förderzuschuss.

Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen, wie konventionelle Gas- oder Ölheizungen, werden nicht gefördert.

Welche Heizsysteme können sich für eine Förderung qualifizieren?

  • Wärmepumpen
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Brennstoffzellen
  • Wasserstofffähige Heizungsanlagen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Welche Heizsysteme erhalten eine eingeschränkte Förderung?

Hybridheizungen:

Bei Hybridheizungen, wie bspw. eine Gasheizung mit Wärmepumpe, ist lediglich der erneuerbare Energien-Anteil förderfähig. Zudem erhalten Antragsteller keinen Klimageschwindigkeits-Bonus. Dazu darf das Gebäude nach dem Heizungswechsel nicht mehr mit fossilen Wärmeerzeugern beheizt werden.

Gut zu wissen: Sogenannte EE-Hybridheizungen, die aus zwei erneuerbaren Wärmeerzeugern bestehen, erhalten eine umfassende Förderung.

Biomasseheizungen:

Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nur dann erhältlich, wenn die Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (z. B. Photovoltaik) zur elektrischen Warmwasserbereitung kombiniert wird.

Auch die Kombination mit einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung, sowie zur Raumheizungsunterstützung ist möglich. Die Anlagen müssen so dimensioniert werden, dass sie bilanziell die gesamte Warmwasserbereitung abdecken können.

Gut zu wissen: Biomasseheizungen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert bis 2,5 mg/m³ einhalten, können einen zusätzlichen Emissionsminderungs-Bonus von 2.500 Euro erhalten. Dieser Bonus gilt unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben.

Wasserstofffähige Heizungsanlagen:

Die sogenannten Wasserstoffheizungen bzw. H2-ready-Heizungen werden nicht vollumfänglich gefördert. Es können lediglich die spezifischen Investitionsmehrausgaben gegenüber einer nichtwasserstofffähigen Heizung, z. B. einer konventionellen Gasheizung, gefördert werden.

Zudem muss die Heizung nach der Inbetriebnahme durch einfach umsetzbare Maßnahmen wie z. B. einem Umrüstkit zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können.

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Welche Voraussetzungen müssen für eine Heizungsförderung erfüllt sein?

Um einen Antrag für die staatliche Heizungsförderung stellen, muss das Gebäude älter als 5 Jahre sein. Zudem sollte die neue Heizung mind. 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Diese Vorgabe basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz).

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eigentümer & Eigentümerinnen von selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von bestehenden Mehr­familien­häusern
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern
  • Eigentümer & Eigentümerinnen von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) mit Maß­nahmen am Sondereigentum

So können Sie die Förderung für Ihre neue Heizung selbst berechnen

Mit unserem Förderrechner können Sie schnell berechnen, wie hoch Ihre staatliche Förderung aktuell ist:

Förderrechner: In 2 Minuten Förderung Heizung berechnen.

Wie wird die staatliche Heizungsförderung bei der KfW beantragt?

Die Antragstellung zur Heizungsförderung erfolgt über die KfW und kann ausschließlich online gestellt werden. Dafür müssen Sie die Internetseite „Meine KfW“ aufrufen.

Wichtig ist, dass der Förderantrag nach Erhalt eines Angebots jedoch vor der Durchführung der Maßnahme gestellt wird. Andernfalls kann die Förderung nachträglich abgelehnt werden.

Gut zu wissen: Entscheiden Sie sich für das Festpreisangebot von thermondo, unterstützt Sie unsere kompetente Fördermittelberatung bei der Beantragung.

Förderantrag einreichen - so funktioniert's

Förderantrag einreichen - so funktioniert's

Wir begleiten Sie in unserem Video durch den Antragsprozess und erklären, welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen.

Wie läuft die KfW-Antragstellung ab? – Schritt für Schritt erklärt

1. Experten beauftragen

Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen können, müssen Sie einen Energieeffizienzexperten oder einen Fachbetrieb beauftragen. Für den Förderantrag muss eine sogenannte BzA (Bestätigung zum Antrag) ausgestellt werden.

Kurz erklärt: Die BzA enthält Angaben zur geplanten Heizung, der förderfähigen Gesamtsumme sowie die Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

2. Lieferungs- & Leistungsvertrag abschließen

Für die Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb vorliegen. Dieser muss eine auflösende Bedingung enthalten, dass der Vertrag nur gültig ist, wenn eine Förderzusage erfolgt.

3. Zuschuss beantragen

Um den Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Um das Online-Formular auszufüllen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • BzA-ID: Die 15-stellige Nummer finden Sie auf der BzA, das Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten oder Ihrem Fachbetrieb erhalten haben.
  • Lieferungs- oder Leistungsvertrag: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss bei der Antragstellung hochgeladen werden.
  • Einkommensnachweise: Qualifizieren Sie sich für den Einkommens-Bonus, müssen Sie die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung bereithalten. Stellen Sie Ihren Antrag 2025, sind die Einkommensteuerbescheide aus 2022 und 2023 relevant.

4. Vorhaben umsetzen

Haben Sie die Zuschusszusage erhalten, kann die neue Heizung installiert werden. Dafür haben Sie maximal 36 Monate Zeit.

5. Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Nachdem die neue Heizung installiert wurde, erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienzexperten oder dem Fachbetrieb eine Bestätigung nach Durch­führung (BnD). Diese laden Sie mit allen Rechnungen hoch.

Zusätzlich müssen selbstnutzende Eigentümer, die den Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus erhalten, ihren Wohnsitz nachweisen. Dazu benötigen Sie Ihre Meldebescheinigung und den Grundbucheintrag.

Im Anschluss prüft die KfW Ihre Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Gibt es keine Rückfragen, erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto.

Wird auch eine Heizungsoptimierung gefördert?

Wer seine Heizung noch nicht austauschen möchte, kann auch eine Förderung für eine Heizungsoptimierung erhalten. Diese wird jedoch nicht bei der KfW, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

Geförderte Maßnahmen sind zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen. Diese kleineren Schritte können bereits Ihre Effizienz steigern und Heizkosten senken.

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Lohnt sich der Heizungstausch? Die Rechnung am Beispiel einer Familie

Die Eheleute Mustermann sind langjährige Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses in einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein. Beide arbeiten in Festanstellung und erzielen zusammen ein Haushaltseinkommen von 65.000 Euro brutto pro Jahr.

Ihre 22 Jahre alte Gasheizung ist noch funktionsfähig und fällt nicht unter die gesetzliche Austauschpflicht (gem. § 72 GEG). Dennoch möchten die Eheleute sie demnächst erneuern, da sie schon mehrfach ausgefallen ist und immer höhere Betriebskosten verursacht.

Das Fallbeispiel der Eheleute Mustermann im Überblick:

  • Haushalt: 2 Personen
  • Immobilie: Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein, selbstgenutzt
  • Bestehende Heizung: 22 Jahre alte Gasheizung (noch funktionsfähig)
  • Jährliches Haushaltseinkommen (brutto): 65.000 Euro
  • Problem: Unzuverlässigkeit und hohe Betriebskosten der alten Heizung
  • Ziel: Zukunftssicheres, sparsames und gefördertes Heizsystem

Bei ihren Recherchen fokussieren sich die Eheleute auf sparsame Heizsysteme mit einer langen Lebensdauer und der Möglichkeit zur staatlichen Heizungsförderung. Nach einem Angebotsvergleich entscheiden Sie sich für eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dem Kältemittel Propan.

Das verbindliche Festpreisangebot des Heizungsinstallateurs beläuft sich auf insgesamt 29.000 Euro. Darin enthalten sind neben den Kosten für die Wärmepumpe, die Lieferung und Installation auch die Entsorgung der alten Gasheizung plus weitere Umfeldmaßnahmen.

Den Förderantrag für ihren Heizungstausch stellen die Eheleute Mustermann bei der KfW. Da die Wärmepumpe alle Effizienzanforderung der BEG erfüllt, erhalten sie eine Förderzusage und einen Zuschuss von 55 Prozent.

So setzt sich die Förderung zusammen:

  • 30 % Grundförderung
  • + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch der über 20 Jahre alte Gasheizung
  • + 5 % Effizienz-Bonus für das Kältemittel Propan
  • = 55 % Gesamtförderung

Die finale Kostenrechnung im Überblick:

Position Betrag
Investitionskosten 29.000 €
KfW-Förderung (55 %) - 15.950 €
Tatsächliche Kosten = 13.050 €

Mit der Heizungsförderung haben sich die anfänglichen Investitionskosten von 29.000 Euro auf 13.050 Euro reduziert. Die Auszahlung der Fördersumme von 15.950 Euro erhalten die Eheleute Mustermann einige Zeit nach Installation der Wärmepumpe direkt auf das gemeinsame Konto.

Vollkostenrechnung: Lohnt sich die Energiewende im Eigenheim?

Unsere Vollkostenrechnung zeigt, dass sich die Energiewende im Eigenheim lohnt. Dabei haben wir zwei Familien mit unterschiedlichen Ansätzen verglichen:

Die eine Familie möchte nicht nur ihre Heizung austauschen, sondern setzt auf eine ganzheitliche klimafreundliche Energieversorgung. Die Anschaffung beinhaltet eine Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage und ein Elektroauto – ergänzt durch ein intelligentes Energiemanagement. Im Vergleich dazu setzt die andere Familie auf eine neue Gasheizung sowie ein Benziner-Auto.

Wie sich diese beiden Ansätze langfristig auswirken, verdeutlicht ein praxisnaher Vergleich, der Anschaffungskosten, staatliche Förderung, Betriebskosten sowie alle möglichen Einsparungen berücksichtigt.

Mehr zur umfassenden Vollkostenrechnung im Vergleich:

Energiekosten einsparen
Familie Müller hat nachgerechnet: Die Energiewende im Eigenheim lohnt sich!
Familie Müller will Energiekosten einsparen und von alten Gewohnheiten auf moderne Technik umsteigen – lohnt sich der Wechsel zu Wärmepumpe, Photovoltaik und E-Auto wirklich?

Luft-Wasser-Wärmepumpe mit bis zu 70 % Förderung

Wenn Sie sich für die effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe von thermondo entscheiden, erhalten Sie für den Umstieg alles aus einer Hand. In unserem Komplettpaket enthalten sind die ausführliche Beratung, Planung und Einbau Ihrer Wärmepumpe. Für die Installation übernehmen wir alle anfallenden Arbeiten, auch die Elektrik sowie den Fundamentbau.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.