Wer sein Haus energetisch zum KfW-Effizienzhaus saniert, ein neues Haus nach hohen Energieeffizienz-Standards baut oder ein solches Gebäude kauft, kann hohe staatliche BEG-Förderung über die Programme KfW 261 und KfW 262 beantragen. Alle Infos gibt es hier.

Aktualisierte BEG-Förderung

Seit 1. Januar 2024 gelten die neuen Richtlinien zur staatl. Förderung gem. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Artikel enthält daher möglicherweise veraltete Inhalte.

Alle aktuellen Informationen können Sie in unserem Artikel zur staatlichen Förderung für Heizungen nachlesen.

Achtung: Förderung eingestellt

Die Förderung wurde vorerst gestoppt. Wenn die Haushaltsmittel wieder bereitstehen, soll diese Förderung wieder aufgenommen werden.

Was wird mit dem Kredit KfW 261 und 262 gefördert?

Die Programme KfW 261 und 262 lösen seit dem 1. Juli 2021 die bisherigen Programme der KfW 151 und 152 ab („Energieeffizient sanieren“). Es handelt sich dabei um zinsgünstige, durch Tilgungszuschüsse geförderte staatliche Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Kredite können für den Kauf oder den Bau energieeffizienter Wohngebäude bzw. Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Gebäuden beantragt werden. Gefördert werden Bau- und Nebenkosten bzw. der Kaufpreis der Immobilie abzüglich der Grundstückskosten.

KfW 261 „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus“

  • Hierbei handelt es sich um einen staatlich bezuschussten Kredit, wenn ein Bestandsgebäude so saniert wird, dass es einen KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllt. Möglich ist der Kredit auch, wenn Hausbesitzer ein Effizienzhaus kaufen, das die Kriterien der KfW erfüllt.

KfW 262 „BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen“

  • Zu den geförderten Einzelmaßnahmen gehören die Erneuerung sowie Optimierung von Heizungsanlagen (z.B. Heizungstausch), die Dämmung von Fenstern und Türen sowie von Dächern, Fassaden oder Geschossdecken. Ebenso wird der Einbau von sommerlichem Hitzeschutz über das KfW-Programm 262 gefördert. Förderfähig ist darüber hinaus der Einbau digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs.

Neben diesen Förderungen ist auch eine zusätzliche Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten möglich. Außerdem kann die Fördersumme erhöht werden, wenn das Gebäude eine sogenannte „Nachhaltigkeits-Klasse“ als Effizienzhaus erzielt.

Um die Förderung über die Programme KfW 261 und 262 zu erhalten, muss der Bauantrag für das Wohngebäude beim Kreditantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Damit die Kosten für einen Immobilienkauf über die BEG finanziert werden können, müssen die durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen dokumentiert worden sein, z.B. im Kaufvertrag.

Wichtig: Die KfW-Förderung ist übrigens auch denkbar, wenn eine Nichtwohnfläche in eine energetisch sanierte Wohnfläche umgewandelt wird.

Wer kann die Förderung der KfW-Programme 261 und 262 beantragen?

Die KfW-Kredite 261 und 261 können folgende Personen beantragen:

  • Vermieter
  • Investoren
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Contracting-Geber
  • Wohnungsunternehmen aus der Privatwirtschaft
  • Eigentümer selbstgenutzter Immobilien
  • Käufer von sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen für die Vermietung

Wie hoch ist die Förderung über KfW 261?

Bei diesem Kredit staffelt sich die Höhe des Tilgungszuschusses sowie die maximale Kredithöhe nach der erreichten Energieeffizienzklasse der KfW. Je besser die Energieeffizienz, desto höher ist der Zuschuss bzw. desto höher ist der mögliche Kredit, der von der KfW gewährt wird.

Ein Beispiel: Beim Erreichen der KfW-Effizienzhausklasse 40 oder 55 können Antragsteller bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit erhalten. Erfüllt das Gebäude die Erneuerbare-Energien-Klasse, die Nachhaltigkeitsklasse oder die Effizienzhaus-Klasse 40 Plus, sind bis zu 150.000 Euro geförderter Kredit pro Wohneinheit zulässig.

Hausbesitzer können abhängig vom Effizienzhaus-Standard maximal bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit über den Tilgungszuschuss von der KfW zurückerstattet bekommen. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen überwiesen und verkürzt die Rückzahlungsdauer bzw. senkt die monatlichen Raten.

Zusätzliche Förderung ist über die Baubegleitung möglich. Hier können zusätzlich bis zu 10.000 Euro Kredit beantragt werden, für die Hausbesitzer 50 Prozent und bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss erhalten.

Noch höhere Zuschüsse über KfW-261-Programm bei Sanierung zur Erneuerbare-Energien-Klasse

Wird der KfW-261-Kredit für eine energetische Sanierung verwendet, liegt der maximale Kreditbetrag bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn nach der Sanierung Erneuerbare Energien zum Heizen bzw. zur Warmwasseraufbereitung genutzt werden.

Wer sein Gebäude saniert und dadurch Effizienzhaus-Standard 40 in der Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht, kann bei einem maximalen Kreditbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit bis zu 75.000 Euro als Tilgungszuschuss zurückerhalten. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 sind bei einer maximalen Kredithöhe von 120.000 Euro pro Wohneinheit bis zu 33.000 Euro als Tilgungszuschuss möglich.

Wichtig: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Tilgungszuschuss nochmals um 5 Prozentpunkte. Bei einem Kreditvolumen von 100.000 Euro können Hausbesitzer pro Wohneinheit dann nochmals 5.000 Euro als Tilgungszuschuss zurückerhalten.

Wie hoch ist die Förderung über KfW 262?

Seit dem 1. Juli 2021 fördert die KfW über die BEG wieder Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung. Hierbei handelt es sich immer um einen Tilgungszuschuss, wenn ein KfW-Förderkredit aufgenommen wird, um z.B. eine neue Heizung einzubauen.

Die maximale Kredithöhe liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen. Wichtig ist auch hier, dass das entsprechende Gebäude älter als fünf Jahre ist bzw. der Bauantrag vor mehr als fünf Jahren gestellt wurde, wenn der Antrag auf KfW-Förderung gestellt wird. Die Maßnahmen dürfen außerdem erst nach der Beantragung starten.

Art der Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung Tilgungszuschuss Tilgungszuschuss + Öltauschbonus
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ 20 % 20 %
Gas-Hybridheizung 30 % 40 %
Solarthermie-Anlage 30 % 30 %
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien* 35 % 45 %
Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien** 40 % 50 %
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik 35 % 45 %
Optimierung der Heizungsanlage 20 % -
  • ohne Emissionsgrenzwert
  • mit einem Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3

Wie bei den Maßnahmen für die energetische Sanierung an Wohngebäuden können Hausbesitzer auch bei Einzelmaßnahmen die Baubegleitung fördern lassen. Die Quote beim Tilgungszuschuss erhöht sich auch hier um fünf Prozent, wenn ein iSFP erstellt wird.

Ein Beispiel: Sie lassen eine neue Gas-Hybridheizung in Ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus einbauen. Die Kosten für die Einzelmaßnahme liegen bei 20.000 Euro. Für diese Summe nehmen Sie einen Kredit bei der KfW im Rahmen des Programms KfW 262 auf. Tauschen Sie dabei noch die alte Ölheizung aus, erhalten Sie bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss. Nach dem Abschluss der Baumaßnahmen erhalten Sie 8.000 Euro als Tilgungszuschuss zurück. Sie müssen nur noch 12.000 Euro als Kredit an die KfW zurückzahlen.

Attraktive Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung sowie für Einzelmaßnahmen über KfW 262 und 261

Hausbesitzer haben die Möglichkeit, Ihr Gebäude über die BEG dank hoher staatlicher Förderung energieeffizient sanieren zu lassen. Seit dem 1. Juli 2021 sind Hausbesitzer auch bei Einzelmaßnahmen flexibler. Sie können sich dann beim Heizungstausch für einen KfW 262 Kredit mit Tilgungszuschuss oder für die BEG EM in Form eines BAFA-Zuschusses entscheiden. Hausbesitzer haben die Wahl, welche Variante besser für sie geeignet ist. Mit dem geförderten KfW-Kredit ist es möglich, auch ohne finanzielle Rücklagen eine Heizungssanierung günstig zu realisieren.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.