Das Wichtigste zum Einkommensbonus in Kürze:

  • Förderbonus: Selbstnutzende Eigentümer erhalten 30 % extra Förderung, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
  • Maximale Ersparnis: Der Bonus ist mit der Grundförderung und weiteren Boni (z. B. Klimageschwindigkeits-Bonus) bis zu einer Obergrenze von max. 70 % kombinierbar.
  • Berechnungsgrundlage: Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Für einen Antrag in 2025 sind die Jahre 2022 und 2023 relevant.
  • Anspruchsberechtigung: Der Bonus steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu, die ihren Hauptwohnsitz am Installationsort haben und einen Heizungstausch vornehmen.
  • Antragsprozess: Der Antrag erfolgt über das KfW-Portal und setzt einen bereits unterschriebenen Liefer- und Leistungsvertrag sowie eine BzA-ID vom Fachbetrieb voraus.

Was ist der Einkommensbonus und wer bekommt ihn?

Der Einkommensbonus ist ein Teil der staatlichen Heizungsförderung, um gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu unterstützen. Der Bonus beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und wird zusätzlich zur Grundförderung ausgezahlt.

Diese Voraussetzungen gelten für den Einkommensbonus:

  • Selbstnutzende Eigentümer: Sie sind Eigentümer der Immobilie und haben dort Ihren Hauptwohnsitz gemeldet.
  • Einkommensgrenze: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf im Jahr 40.000 Euro nicht überschreiten. Grundlage für die Berechnung des Einkommens sind die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahrs vor Antragstellung.

Gut zu wissen: Oft unterschätzen Hausbesitzer, dass sie antragsberechtigt sind, da sie Brutto-Einkommen und zu versteuerndes Einkommen verwechseln. Tatsächlich können auch Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 40.000 Euro nach Abzug der Freibeträge unter die Einkommensgrenze fallen.

Wer gehört zu einem Haushalt?

Für die Bestimmung des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens werden nicht alle Personen berücksichtigt, die an der Adresse gemeldet sind.

Zur Einkommensbestimmung werden folgende Personen berücksichtigt:

  • Eigentümer, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz an der Adresse gemeldet sind.
  • Partner des Eigentümers (unabhängig von Ehe, eheähnliche Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft), die an dieser Adresse gemeldet sind

Diese Personen innerhalb des Haushalts werden nicht mit einbezogen:

  • Minderjährige Kinder
  • Erwachsene Kinder ohne Eigentumsanteil, die an der Adresse gemeldet sind
  • Mitbewohner, die an der Adresse gemeldet sind, jedoch in keiner partnerschaftlichen Beziehung zum Eigentümer stehen

Wie unterscheiden sich Brutto-Einkommen und zu versteuerndes Einkommen?

Haushalte, deren Brutto-Jahreseinkommen über 40.000 Euro liegt, denken häufig, sie hätten keinen Anspruch auf den Einkommensbonus. Ob Sie den Einkommensbonus erhalten, wird jedoch anhand des „zu versteuernden Einkommens“ (zvE) bestimmt.

Für das „zu versteuernde Einkommen“ zieht das Finanzamt vom Brutto-Einkommen diverse Posten ab, bevor der Betrag feststeht:

  • Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale, Arbeitsmittel)
  • Sonderausgaben (z. B. Kranken- und Rentenversicherung, Spenden)
  • Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • Kinderfreibeträge

Rechenbeispiel: Das Rentner-Ehepaar Müller hat zusammen ein Brutto-Jahreseinkommen von 48.000 Euro.

  • Je nach Renteneintrittalter ist ein Teil der Rente steuerfrei. Den Müllers werden dementsprechend 8.000 Euro vom Brutto-Einkommen abgezogen.
  • Die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Ehepaar spart sich so weitere 5.000 Euro.
  • Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen können ebenfalls abgesetzt werden, wodurch sich die beiden Rentner rund 500 Euro sparen.

Ergebnis: Das Ehepaar Müller kommt so auf ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von 34.500 Euro und erhält den 30-prozentigen Einkommensbonus.

Wichtig: Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2025 die Steuerbescheide von 2022 und 2023 relevant.

Wie setzt sich die aktuelle Heizungsförderung zusammen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), auch staatliche Heizungsförderung genannt, funktioniert nach dem Baukasten-Prinzip. Alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung wie bspw. eine Wärmepumpe kaufen, erhalten die Grundförderung. Diese kann mit verschiedenen Förder-Boni kombiniert werden:

Förder-Baustein Fördersatz Voraussetzungen
Grundförderung 30 % Alle Eigentümer, die auf eine förderfähige Heizung (z. B. Wärmepumpe) umsteigen.
Einkommensbonus + 30 % Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €.
Klimageschwindigkeits-Bonus + 20 % Selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionierende Gas-, Öl-, Kohle-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizung austauschen. (Gilt für Gas- und Biomasseheizungen nur dann, wenn sie mind. 20 Jahre alt sind).
Effizienz-Bonus + 5 % Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser oder Erdreich nutzen oder ein natürliches Kältemittel (z. B. R290) verwenden.
Maximal-Förderung 70 % Die maximal mögliche Förderung ist bei 70 % gedeckelt.

Einkommensbonus beantragen: Welche Unterlagen benötigen Sie?

Der Einkommensbonus ist ein Teil des Antrags für die staatliche Heizungsförderung, den Sie im Portal der KfW stellen. Dazu brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Liefer- & Leistungsvertrag: Damit Sie die Förderung beantragen können, müssen Sie den Kaufvertrag für Ihre Wärmepumpe vorliegen haben.
  • BzA-ID: Diese Kennnummer wird auch „Bestätigung zum Antrag“ genannt und bekommen Sie von dem Fachbetrieb, bei dem Sie Ihre neue Wärmepumpe gekauft haben oder Ihrem Energieberater.
  • Einkommensteuerbescheide: Als Nachweis für den Anspruch auf den Einkommensbonus müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem 2. und 3. Jahr vor Stellung des Förderantrags vorliegen haben. Dies gilt für alle Personen, die zum Haushalt gehören.

Wie kommen Sie zum Einkommensbonus im KfW-Portal?

Bevor Sie den Einkommensbonus der KfW-Förderung beantragen können, müssen Sie zunächst die Schritte eins bis vier im Förderantrag ausfüllen. Dort geben Sie unter anderem Daten zu Ihrer Person und zu Ihrem Heizungstausch ein.

Zu Beginn ist es erforderlich, dass Sie Ihren Kaufvertrag für Ihre neue Wärmepumpe hochladen. Danach benötigen Sie die BzA-ID, die Sie von Ihrem Fachbetrieb bekommen haben. Mit dieser Kennnummer werden automatisch alle Daten in Ihren Förderantrag übernommen, die Ihr Fachbetrieb bereits bei der KfW hinterlegt hat.

Danach müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und bestätigen, dass Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz am Installationsort gemeldet sind. Erst dann kommen Sie in Punkt 5 des Antrags zum Einkommensbonus.

Heizungsförderung im KfW-Portal beantragen

Heizungsförderung im KfW-Portal beantragen

Seit dem 27. Februar 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Da es dabei einiges zu beachten gibt, gehen wir den gesamten Antrag in unserem Video einmal gemeinsam mit Ihnen durch.

Einkommensbonus beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Damit Ihr Haushaltseinkommen ermittelt werden kann, müssen Sie den Schritten im Portal der KfW folgen:

  • Angaben zum Partner: Leben Sie mit einem Partner zusammen, müssen Sie im ersten Schritt Name und Geburtsdatum eintragen. Zudem müssen Sie angeben, ob Ihr Partner Eigentum an der Immobilie besitzt.

  • Angaben zur steuerlichen Veranlagung: Hier müssen Sie eintragen, ob Sie mit Ihrem Partner gemeinsam steuerlich veranlagt waren – also ob Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben. Auch wenn Sie oder Ihr Partner mit einer anderen Person in den relevanten Jahren gemeinsam veranlagt waren, müssen Sie dies hier angeben.

  • Eigentümerdaten: Im nächsten Schritt werden die Daten zu weiteren Eigentümern außerhalb Ihrer Partnerschaft erfasst, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der Immobile gemeldet sind.

  • Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens: Dazu müssen Ihnen die Steuerbescheide aus den relevanten Jahren vorliegen. Für 2025 sind das die Jahre 2022 und 2023. Die Angaben in diesem Schritt müssen mit den Steuerbescheiden übereinstimmen, da die KfW die Daten bei Ihrem Finanzamt prüfen lässt. Sie dürfen hier keine Schätzung Ihrer Einkünfte vornehmen.

    Im Anschluss wird das durchschnittliche Haushaltsjahreseinkommen automatisch berechnet und Sie erhalten eine Bestätigung, ob Sie die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllen.

Haben Sie alle Angaben zum Einkommensbonus eingetragen, sehen Sie noch einmal in einer Übersicht, welche Zuschüsse Sie genau erhalten. Dieser können Sie auch entnehmen, ob Sie neben dem Einkommensbonus z. B. auch den Klimageschwindigkeits-Bonus oder den Effizienz-Bonus erhalten.

Bevor Sie den Antrag verbindlich absenden, müssen Sie in der Zusammenfassung noch einmal die Richtigkeit aller Angaben bestätigen. Danach wird Ihr Antrag geprüft und Sie erhalten innerhalb weniger Stunden einen Zuwendungsbescheid für die KfW-Förderung Ihrer Wärmepumpe per E-Mail.

So beantragen Sie den Einkommensbonus!

So beantragen Sie den Einkommensbonus!

Bei der Beantragung des Einkommensbonus im Portal der KfW müssen Sie einige Dinge beachten. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie den Einkommensbonus beantragen und führen Sie Schritt für Schritt durch Punkt 5 des Förderantrags.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Einkommensbonus

Wer genau ist berechtigt, den Einkommensbonus zu beantragen?

Berechtigt sind ausschließlich selbstnutzende Hauseigentümer, die ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz an der Adresse haben, an der die neue Heizung installiert wird. Zudem darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreiten.

Wer wird bei der Berechnung des Haushaltseinkommens berücksichtigt?

Zum Haushalt zählen alle Eigentümer sowie deren Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft), die an der Adresse gemeldet sind. Nicht berücksichtigt werden minderjährige oder erwachsene Kinder sowie Mitbewohner, die kein Eigentum an der Wohneinheit besitzen.

Welche Jahre sind für den Einkommensnachweis relevant?

Es gelten die Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Stellung des Förderantrags. Bei einer Antragstellung im Jahr 2025 sind dies die Bescheide aus den Jahren 2022 und 2023.

Wichtig: Das Einkommen darf beim Ausfüllen des Antrags nicht geschätzt werden, sondern muss dem Betrag auf Ihrem Steuerbescheid entsprechen.

Welche Unterlagen benötige ich zwingend für den Antrag?

Möchten Sie eine KfW-Förderung für die Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag (Kaufvertrag) für die Wärmepumpe, die "Bestätigung zum Antrag" (BzA-ID) von Ihrem Fachbetrieb oder Energieberater sowie die relevanten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushalt gehörenden Personen.

Gilt der Einkommensbonus auch für Reparaturen oder Optimierungen?

Nein, der Einkommensbonus kann nicht für Reparaturen oder Optimierungen beantragt werden. Dieser Förder-Bonus ist exklusiv an den Tausch der Heizungsanlage gekoppelt. Die Förderung für Heizungsoptimierungen an bestehenden Systemen (z. B. hydraulischer Abgleich ohne Heizungstausch) wird beim BAFA beantragt.

Für Optimierungen, die eine Effizienzverbesserung erzielen, können Sie bis zu 20 Prozent Förderung erhalten. Wird durch die Optimierung einer Biomasseheizung eine Emissionsminderung erreicht, sind bis zu 50 Prozent möglich.

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Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe von thermondo, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Beantragung der Förderung. Im Rahmen unseres Komplettpakets erhalten Sie von der Beratung und Planung bis zur fertigen Installation alles aus einer Hand. Währenddessen stehen Ihnen unsere Förder-Experten bei der Antragstellung zur Seite.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.