Brennwertthermen sind beliebte Heizgeräte in Deutschland. Doch das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird zukünftig noch teurer. Zudem ändert das neue Heizungsgesetz seit Anfang 2024 die Bedingungen beim Heizungskauf. Was das für die Brennwerttherme bedeutet und welche Kosten zukünftig auf Sie zukommen, lesen Sie hier.

Kann ich 2024 noch eine Brennwerttherme kaufen?

Ja, aber nur noch unter Auflagen. Hintergrund ist das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch Heizungsgesetz genannt wird. Das GEG gibt vor, dass neue Heizungen ab diesem Jahr zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Diese Regelung gilt vorerst nur in Neubauten in Neubaugebieten. Spätestens Mitte 2028 gilt sie in ganz Deutschland. Wo die 65-Prozent-Regelung noch nicht gilt, müssen Auflagen beim Kauf einer Brennwerttherme erfüllt werden. Mit diesen Schritten soll bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden. Das heißt auch: ab 2045 darf keine Brennwerttherme mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Was sagt das GEG zur Brennwerttherme?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab Januar 2024 in Kraft getreten ist, bringt wesentliche Veränderungen für die deutsche Heizungslandschaft und damit auch für die Brennwerttherme mit sich.

Wir haben für Sie die Kernpunkte zusammengefasst, die das GEG hinsichtlich der Brennwertthermen vorsieht:

  • Einschränkungen für neue Brennwertthermen: Obwohl das GEG kein striktes Verbot für Brennwertthermen ab 2024 vorsieht, legt es doch deutliche Einschränkungen fest. Die zukünftige Installation von Gas-Brennwertthermen wird an strenge Bedingungen geknüpft.
  • Erneuerbare Energie Vorgabe: Das GEG fordert, dass alle neu installierten Heizsysteme, einschließlich Brennwertthermen, ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies bedeutet, dass traditionelle Gas-Brennwertthermen nur dann zulässig sind, wenn sie entweder als "H2-ready" klassifiziert sind oder signifikant mit Biogas betrieben werden.
  • Regional unterschiedliche Umsetzung: Die Umsetzung dieser Regelung hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab. In einigen Regionen, wie beispielsweise Baden-Württemberg, werden die neuen Vorgaben bereits ab 2024 vollständig wirksam. In anderen Gebieten hängt die Einführung von der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung ab.
  • Bestehende Brennwertthermen: Für bereits installierte Brennwertthermen gilt das GEG nicht rückwirkend. Diese können weiterhin betrieben werden, aber der Austausch oder die Neuinstallation solcher Systeme wird zunehmend komplizierter und weniger wirtschaftlich.
  • Beratungspflicht als Hürde: Ab 2024 ist eine umfassende Beratung vor dem Verkauf neuer Heizsysteme verpflichtend. Diese Beratung wird potenzielle Käufer über die Einschränkungen und langfristigen Kosten von Brennwertthermen im Licht des GEG aufklären.
  • Biobrennstoffquote: Wer jetzt eine Brennwerttherme kauft, die aber noch nicht unter die 65-Prozentregel fällt, der muss ab 2029 eine Biobrennstoffquote erfüllen. Diese beträgt anfangs 15 Prozent und steigt bis 2045 auf 100 Prozent.
Brennwertthermen sind effizienter als Heizwertthermen, da Sie die heißen Abgase ebenfalls nutzen. Doch im Vergleich zur Wärmepumpe erreicht sie nur den Bruchteil deren Effizienz.

Wie effizient sind Brennwertthermen?

Für fossile Heizungen sind Brennwertthermen bereits sehr effizient. Im Vergleich zu Heizwertthermen nutzen Brennwertthermen die heißen Abgase, die bei der Verbrennung entstehen und erwärmen damit bereits das Heizwasser, das nun über den Brenner weniger stark erwärmt werden muss. So kann Energie gespart und die Heizkosten im Vergleich zu alten Heizwertthermen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden. Aber es gibt deutlich effizientere Heizungen, wie beispielsweise die Wärmepumpe, die mit Wirkungsgraden von bis zu 500 Prozent überzeugt. Brennwertthermen kommen auf knapp unter 100 Prozent.

Diese 500 Prozent bedeuten, dass aus einer kWh zugeführter Energie (hier Strom) bis zu fünf kWh Wärme erzeugt werden. Bei Brennwertthermen ist das Verhältnis eins zu knapp eins. Diese Vorteile in Sachen Effizienz zahlen sich langfristig deutlich bei den Heizkosten aus.

Lohnt sich also eine Brennwerttherme ab 2024 überhaupt noch?

Auch wenn noch weiter mit Öl und Gas geheizt werden kann, gibt es bereits jetzt starke Argumente gegen den Kauf neuer Gas- und Ölheizungen, selbst mit Brennwerttechnik.

  • Auflagen beim Kauf: kostenpflichtige Beratungspflicht und Biobrennstoffquote ab 2029 sorgen für extra Kosten und Unsicherheit beim Betrieb neuer Brennwertthermen
  • Emissionshandel ersetzt CO2-Preis: Ab 2027 wird der CO2-Preis vom Emissionshandel für Privatpersonen ersetzt. Dann müssen auch Privatpersonen CO2-Zertifikate erwerben. Das macht Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Der Preis für die Zertifikate wird sich am Markt orientieren und ein Vielfaches vom politisch bestimmten CO2-Preis betragen.
  • Unvorhersehbare Heizkosten für Brennwertthermen: Experten geben schon jetzt zu bedenken, dass die Preise für fossile Brennstoffe durch die oben genannten Punkte stark steigen werden. Das wahre Ausmaß ist noch nicht genau vorherzusagen.
  • Keine Förderung für Brennwertthermen: Während Wärmepumpen mit bis zu 70 Prozent vom Staat gefördert werden, gibt es für Brennwertthermen keine Förderung. Damit sind auch die Vorteile der geringeren Anschaffungskosten mittlerweile obsolet.

Diese Punkte sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie über den Kauf einer neuen Brennwerttherme nachdenken. Es gibt mittlerweile effizientere Technologien, die dank hoher Förderung kaum noch mehr als eine neue Gas- oder Ölheizung kosten. Die Wärmepumpe ist eine davon. Ein Vergleich von Wärmepumpe und Brennwerttherme zeigt deren Vorteile auf.

Auf einen Blick – Was sind die Argumente gegen Brennwertthermen und für Wärmepumpen?

⦁ Effizienz: Wärmepumpen sind effizienter als Gas-Brennwertthermen, indem sie 3 -5 kWh Wärme aus einer kWh Strom erzeugen, verglichen mitunter 100 Prozent Wirkungsgrad bei Gasheizungen.

⦁ Nachhaltigkeit: Sie nutzen überwiegend erneuerbare Energien und reduzieren so den CO2-Ausstoß, im Gegensatz zu den fossilen Brennstoffen, die bei Gas- und Ölheizungen verwendet werden.

⦁ Kosten: Wärmepumpen punkten bereits jetzt mit geringeren Heizkosten dank ihrem hohen Wirkungsgrad und sämtlicher Befreiung von CO2-Kosten. Aufgrund staatlicher Förderungen von bis zu 70 Prozent sind auch die Anschaffungskosten beinahe auf dem Niveau von Brennwertthermen.

⦁ Zukunftssicherheit: Wärmepumpen entsprechen den Anforderungen des GEG und sind aufgrund des steigenden Fokus auf erneuerbare Energien eine zukunftssichere Wahl.

⦁ Auch im Altbau ohne Fußbodenheizung: Wärmepumpen sind auch ohne Fußbodenheizung effizient. Es reichen normale Heizkörper, diese sollten etwas größer dimensioniert sein, um ausreichend Fläche für die Wärmeabgabe zu haben.

Alte Brennwerttherme rechtzeitig austauschen

Bestehende, funktionsfähige Brennwertthermen müssen gemäß neuem GEG nicht sofort erneuert werden. Dennoch ist es ratsam, schon heute in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Anlage zu investieren. Denn eine neue Heizung wird für einen sehr langen Zeitraum angeschafft und spätestens ab 2045 dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die 30-jährige Austauschpflicht alter Heizungen nach GEG.

Die Wärmepumpe als nachhaltige und effiziente Heizlösung

Mit Blick auf Heizkosten, Technologie und Förderung ist klar: Die Wärmepumpe ist die bessere, zukunftssichere Wahl. Obwohl Gas-Brennwertthermen noch eine Option für 2024 sind, sollte der Umstieg auf Wärmepumpe in Betracht gezogen werden. Selbst im Altbau zeigen Studien, dass die Wärmepumpe geringere Kosten verursacht.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.