Wenn die Außentemperaturen im Herbst sinken, beginnen viele Verbraucher wieder zu heizen. Wir zeigen Ihnen, wann die Heizperiode beginnt, welche gesetzlichen Regelungen für Mieter und Vermieter gelten und geben praktische Tipps für Ihre Heizungsanlage.

Wann beginnt und endet die Heizperiode?

Eine feste gesetzliche Regelung zum Start und Ende der Heizsaison gibt es nicht. Allerdings sieht das Mietrecht vor, dass ein Mieter zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April unabhängig von der jeweiligen Außentemperatur in der Lage sein sollte, seine Wohnräume auf Temperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius zu erwärmen. Auf diese Weise die Heizperiode in Deutschland indirekt definiert.

In der DIN 4701 werden Mindesttemperaturen für Wohnräume aufgeführt, die nicht unterschritten werden sollten. Entsprechend darf die Heizungsanlage während der Heizphase nachts nur so weit heruntergefahren werden, dass mindestens 18 Grad Celsius in den Wohnräumen herrschen.

Wer in seinem Eigenheim wohnt, ist nicht an bestimmte Regelungen gebunden. So kann jeder Hausbesitzer dann heizen, wann er möchte. Allerdings sorgen beheizte Räume im Winter nicht nur für einen höheren Wohnkomfort, sondern tragen auch zur Prävention von Schimmel bei. Aus diesem Grund sind Hausbesitzer immer gut beraten, die Heizung bei sinkenden Temperaturen einzuschalten.

Was ist für die Vorbereitung der Heizsaison wichtig?

Um in der kalten Jahreszeit effizient und sicher zu heizen, sollte am besten vor der Heizperiode eine Wartung der Heizungsanlage durchgeführt werden. Der Heizungsfachbetrieb überprüft dabei alle wichtigen Bauteile des Heizsystems und kann Verschleißteile austauschen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Heizungsanlage reibungslos funktioniert. Schließlich möchte niemand bei kalten Außentemperaturen ohne Heizung in seinem Zuhause ausharren.

Insbesondere im Winter sind Heizungsfachbetriebe sehr gefragt, weshalb kurzfristige Termine für eine Heizungsreparatur kaum möglich und die Wartezeiten lang sind. Wer auf einen Heizungsnotruf zurückgreift, muss mit hohen Kosten rechnen. Eine Wartung vor der Heizperiode bewahrt Heizungsbetreiber und -besitzer somit auch vor hohen Kosten.

Heizen außerhalb der Heizperiode: Worauf sollte ich achten?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, immer dann zu heizen, wenn die Temperaturen so stark fallen, dass die Raumtemperatur sonst unter 18 Grad Celsius sinken würde.

Heizungsbetreiber sollten im Vorfeld prüfen, ob die Heizungsanlage eine Funktion „Sommerbetrieb“ hat. In dieser Einstellung sorgt das Heizgerät noch für ausreichend Wärme, um das Warmwasser aufzubereiten. Gleichzeitig hat diese Funktion den Vorteil, dass die Heizungsanlage nicht unnötig viel Energie verbraucht und somit effizient betrieben werden kann.

Komfortabler ist grundsätzlich ein Heizsystem, das über einen Außentemperatursensor verfügt und die Heizleistung den Außentemperaturen anpasst. Dann spielt es keine Rolle, ob die Heizperiode „kalendarisch“ anfängt. Die Heizung liefert stattdessen immer dann Wärme, wenn es die Außentemperaturen erfordern.

Um diese Funktion optimal zu nutzen, muss im Vorfeld die genaue Heizkurve ermittelt werden. Liegen die Temperaturen länger unter der eingestellten Raumsolltemperatur, schaltet sich die Heizung ein.

Der Beginn der Heizperiode ist fließend

Auch für die Heizperiode 2021 gilt: Sie beginnt in der Regel dann, wenn sich Mieter oder Hausbesitzer nicht mehr wohlfühlen und es ihnen in den eigenen vier Wänden bei geschlossenen Fenstern zu kalt wird.

Wann dieser Punkt genau kommt, ist von Haushalt zu Haushalt verschieden. Jeder Mensch hat ein eigenes Temperaturempfinden. Während sich die einen bei 20 Grad Raumtemperatur wohlfühlen, benötigen die anderen einen dicken Pullover.

Hausbesitzer sollten jedoch darauf achten, dass sie ihre Heizung nicht immer aus- und anschalten, da sonst die Effizienz der Anlage leidet.

Was passiert, wenn Mieter keine funktionierende Heizung nutzen können?

Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mietern eine funktionierende Heizung bereitzustellen. Kommt ein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, können Mieter die Miete mindern. Rechtliche Basis liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragraf 536 BGB). Entsprechend liegt bei nicht funktionierender Heizung ein Mangel vor.

Wie hoch die Mietminderung angesetzt wird, ist nicht festgelegt. Allerdings sollten Mieter eine solche Handlung im Vorfeld ankündigen und die Miete unter Vorbehalt reduzieren. Wichtig ist jedoch, dass Mieter durch die eigenmächtige Mietminderung nicht mit zwei Monatsmieten oder mehr in Verzug geraten. Denn dann hätte der Vermieter einen Grund für eine fristlose Kündigung der Mietsache.

Grundsätzlich sollten Mieter deshalb immer erst den Kontakt zum Vermieter suchen, wenn die Heizung nicht funktioniert.

Welche Pflichten haben Mieter während der Heizperiode?

In einem Mietobjekt dürfen Mieter immer heizen, wenn sie wollen. Allerdings müssen sie mit ihrem Heizverhalten darauf achten, dass das Mietobjekt keinen Schaden nimmt. Kommt es zu Schimmelbefall, weil Vermieter im Winter nicht heizen, müssen sie die Kosten für die Schimmelbeseitigung tragen.

Tipp: Heizungsreparaturen und Heizungstausch am besten nach der Heizperiode

Immer dann, wenn die Heizung nicht benötigt wird, bieten sich größere Arbeiten am Heizsystem oder ein Heizungstausch bzw. eine Heizungssanierung an. Empfehlenswert sind vor allem die Sommermonate.

Fazit: Wenn es kalt wird, sollten Sie immer heizen

Für die Heizperiode gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Dennoch sollten Mieter aus rechtlichen Gründen für ausreichend Wärme im Winter sorgen, um Schäden am Eigentum des Vermieters zu verhindern. Gleichfalls müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre Mieter auch tatsächlich heizen können. Dazu sind sie mietrechtlich verpflichtet.

Ansonsten ist das Heizen nicht nur eine Frage des Wohnkomforts, sondern auch der Prävention von Schimmel. Wird es draußen kalt und sinken die Raumtemperaturen deutlich ab, mögen manche die Heizperiode mit dicken Pullovern überbrücken wollen, um Heizkosten zu sparen. Sie riskieren aber nur feuchte Wände und im schlimmsten Fall weitaus höhere Instandhaltungskosten als die Heizkosten.

Wer die Heizperiode mit sicherem und zuverlässigem Wärmekomfort gestalten möchte, sollte unbedingt die jährliche Wartung der Heizungsanlage durchführen lassen.

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Profilfoto Autor Sebastian Sebastian ist Autor dieses Artikels und unser Experte auf den Gebieten Heizsysteme und Wärmewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihm: fragen@thermondo.de.