Das Wichtigste zu § 14a EnWG in Kürze:

  • Was bedeutet § 14a EnWG? Das Gesetz sieht eine netzorientierte Steuerung für steuerbare Verbrauchsinnrichtungen vor.
  • Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen? Das sind z. B. Wärmepumpe, Wallboxen oder Stromspeicher.
  • Wie profitieren Verbraucher? Im Gegenzug für die Steuerung erhalten Hausbesitzer reduzierte Netzentgelte.
  • Wie viel sparen Verbraucher? Mit der Reduzierung der Netzentgelte können bis zu 200 € gespart werden.

Was beinhaltet § 14a EnWG?

Die Neuregelung von § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verpflichtet Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie bspw. Wärmepumpen oder Wallboxen, eine Drosselung im Falle eine drohenden Netzüberlastung zuzulassen. Das gilt für alle Geräte mit mehr als 4,2 kW (Kilowatt) Netzanschlussleistung.

Die Drosselung darf maximal zwei Stunden pro Tag andauern. Eine Grundversorgung von mindestens 4,2 kW wird jederzeit gewährleistet. Durch diese Maßnahme kann die Netzlast reduziert werden, ohne dass die Funktion vollständig abgeschaltet werden muss.

Gut zu wissen: Vor der Neuregelung von § 14a EnWG konnten sich Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen freiwillig für eine netzorientierte Steuerung entscheiden. Im Falle einer Netzüberlastung wurde das Gerät komplett abgeschaltet.

Im Gegenzug für die Steuerbarkeit erhalten die Betreiber der Verbrauchseinrichtung ein reduziertes Netzentgelt. Dazu hat die Bundesnetzagentur verschiedene Module festgelegt. Diese beinhalten eine verbrauchsunabhängige Pauschale, eine verbrauchsabhängige prozentuale Reduzierung und seit April 2025 variable Netzentgelte.

Wer ist von der netzorientierten Steuerung gem. § 14a EnWG betroffen?

Alle Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen müssen eine netzorientierte Steuerung zulassen.

Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

§ 14a EnWG definiert folgende Geräte als steuerbare Verbrauchseinrichtungen:

  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie z. B. Heizstäbe
  • Private Wallboxen bzw. nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile
  • Klimaanlagen oder Anlagen zur Erzeugung von Kälte
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
  • Nachtstromspeicherheizungen

Liegt die Netzanschlussleistung der Anlage bei mehr als 4,2 kW, darf der Netzbetreiber die Steuerbarkeit herstellen.

Wann sind die Regelungen gem. § 14a EnWG gültig?

§ 14a EnWG ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Entsprechend unterliegen alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die danach in Betrieb genommen wurden, den aktuellen Regelungen.

Die Gültigkeit von § 14a EnWG ist bei Bestandsanlagen davon abhängig, ob Betreiber vor der Neuregelung bereits einer Steuerbarkeit zugestimmt hatten oder nicht.

  • Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden & keine Steuerbarkeit vereinbart hatten

Diese Verbrauchseinrichtungen bleiben von den neuen Regelungen ausgenommen. Betreiber können jedoch auch nicht von reduzierten Netzentgelten profitieren. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig in die Neuregelungen gem. § 14a EnWG zu wechseln.

  • Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden & eine Steuerbarkeit vereinbart hatten

Haben Betreiber für Ihre Verbrauchseinrichtung bereits eine Steuerbarkeit vereinbart, bleiben die alten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2028 bestehen. Ab 2029 werden diese Anlagen in neue Regelungen überführt. Auf freiwilliger Basis können Betreiber bereits vorzeitig in die neue Regelung wechseln.

Gut zu wissen: Egal ob Sie bereits eine Steuerbarkeit vereinbart hatten oder nicht – haben Sie sich erst einmal für einen Wechsel entschieden, können Sie nicht mehr in die alte Regelung zurückwechseln.

Was bedeutet die Neuregelung der EVU-Sperre nach § 14a EnWG für Wärmepumpen?

Vor der Neuregelung des § 14a EnWG galt die sogenannte EVU-Sperre für Wärmepumpen. Dabei wurde die Leistung nicht gedrosselt, sondern komplett abgestellt. Betreiber konnten frei entscheiden, ob sie den Energieversorger dazu berechtigten. Im Gegenzug erhielten sie einen vergünstigten Strompreis.

Mit den neuen Vorgaben wird die Wärmepumpe nun nicht mehr gänzlich abgestellt, sondern die Leistung auf 4,2 kW gedrosselt. Zudem ist die netzorientierte Steuerung für alle Wärmepumpen verpflichtend, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Im Gegenzug erhalten alle Betreiber eine Reduzierung des Netzentgeltes

Mehr Infos zur netzorientierten Steuerung für Wärmepumpen erhalten Sie in unserem Artikel zum Thema „Drosselung von Wärmepumpen gem. § 14a EnWG: Neuregelung der EVU-Sperre“.

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Sonderfall: Was gilt für Nachtspeicherheizung?

Nachtspeicherheizungen – auch Nachtstromspeicherheizung genannt – gelten ebenfalls als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG. Die veralteten und ineffizienten Heizsysteme sind jedoch dauerhaft von den bestehenden Regelungen ausgenommen. Es gilt ein sogenannter Bestandsschutz.

Vereinbarungen bzgl. der Steuerbarkeit, die Betreiber mit dem Netzbetreiber vor dem 1. Januar 2024 abgeschlossen haben, bleiben bestehen. Sie gelten bis zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme. Betreiber können nicht in die neue Regelung wechseln und demnach auch nicht von reduzierten Netzentgelten profitieren.

Gibt es Voraussetzungen für die netzorientierte Steuerung gem. § 14a EnWG?

Damit der Netzbetreiber die Verbrauchseinrichtung ansteuern kann, muss ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – und eine Steuerbox installiert werden.

Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und einem Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway). Über das Smart Meter Gateway kann das intelligente Messsystem viertelstündliche Lastgänge direkt an den Netzbetreiber übermitteln.

Für die netzdienliche Steuerung ist zusätzlich zum Smart Meter eine Steuerbox notwendig. Über diese sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal an die Verbrauchseinrichtung, wodurch die Leistung reduziert wird.

Für die Steuerung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Direkte Ansteuerung: Dabei ist die Steuerbox direkt mit der Verbrauchseinrichtung verbunden. Der Netzbetreiber sendet das Steuersignal an die Steuerbox, wodurch die Leistung direkt auf 4,2 kW gedrosselt wird.
  • Ansteuerung über einen Energiemanager: Ein intelligenter Energiemanager steht zwischen der Steuerbox und der Verbrauchseinrichtung. Dementsprechend sendet der Netzbetreiber das Steuersignal an die Steuerbox, die das Signal zunächst an ein Home Energy Management System (HEMS) weiter gibt.

    Der Energiemanager sorgt dann dafür, dass nicht mehr als 4,2 kW Leistung aus dem Stromnetz bezogen wird. Anstelle direkt die Leistung der Verbrauchseinrichtung zu drosseln, kann der Energiemanager den Strombezug jedoch alternativ z. B. auf den Strom aus der PV-Anlage umlagern oder Strom aus einem Speicher nutzen.

Die Nutzung eines intelligenten Energiemanagers lohnt sich vor allem beim Betrieb mehrerer Verbrauchseinrichtungen. Auch bei der Kombination aus Verbrauchseinrichtung und Photovoltaik ist es sinnvoll, alle Ihre Geräte mit einem Energiemanagementsystem zu verknüpfen. So kann der Energiemanager die beste Entscheidung treffen, wie das Steuersignal umgesetzt wird.

Gut zu wissen: Unser intelligenter Energiemanager thermondo smart kann das Steuersignal vom Netzbetreiber erkennen und smart umsetzen. Zudem können Sie nicht nur den Betrieb Ihrer Wärmepumpe optimieren, sondern auch weitere Verbrauchseinrichtungen sowie Photovoltaik und Speichersysteme verknüpfen.

Wie melden Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung an?

Bevor die Verbrauchseinrichtung installiert werden kann, muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Im gleichen Zug findet die Beantragung des Smart Meters und der Steuerbox statt.

Erst danach kann die Anlage eingebaut und in Betrieb genommen werden. Die Herstellung der Steuerbarkeit findet erst statt, wenn Mess- und Steuerungssysteme installiert wurden.

So kann die Anmeldung einer Verbrauchseinrichtung ablaufen:

1. Anmeldung beim Netzbetreiber

In der Regel kümmert sich der installierende Fachbetrieb um die Anmeldung der Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber. In diesem Zuge werden auch das intelligente Messsystem und die notwendige Steuerbox beim grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt.

Erfahrungsgemäß kommt es bei der Installation erheblichen Verzögerungen. Möchten Sie eine schnellere Installation, um z. B. zeitnah von einem dynamischen Stromtarif zu profitieren, können Sie auch über einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem kostenpflichtig in Auftrag geben.

2. Installation der Verbrauchseinrichtung

Im zweiten Schritt wird die Verbrauchseinrichtung eingebaut. Sie können das Gerät direkt nutzen, auch wenn der Messstellenbetreiber die Mess- und Steuerungssysteme noch nicht installiert hat.

Bereits während der Wartezeit profitieren Sie von den reduzierten Netzentgelten, da Sie mit Beauftragung der Mess- und Steuerungssysteme Ihre Pflicht erfüllt haben.

3. Herstellung der Steuerbarkeit

Sobald der Netzbetreiber das intelligente Messsystem und die Steuerbox installiert hat, ist die Anlage steuerbar.

Warum sieht § 14a EnWG eine Reduzierung des Netzentgeltes vor?

Die Reduzierung des Netzentgeltes ist eine Gegenleistung für Betreiber einer Verbrauchseinrichtung, die eine netzorientierte Steuerung zulassen. Die Bundesnetzagentur hat dazu mehrere Module definiert:

  • Modul 1: Pauschale Reduzierung

Wählen Betreiber Modul 1, erhalten Sie eine pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Diese unterscheidet sich je nach Netzbetreiber und beträgt zwischen 110 und 190 Euro brutto. Die Pauschale ist unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch und wird am Ende des Jahres der Stromrechnung gutgeschrieben.

  • Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Bei Modul 2 wird das Netzentgelt pro verbrauchter Kilowattstunde um 60 Prozent reduziert. Relevant ist dabei nur der Verbrauch der Anlage. Um diesen erfassen zu können, ist ein separater Stromzähler notwendig.

  • Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte

Zeitvariable Netzentgelte – auch variable Netzentgelte genannt – können nur in Kombination mit Modul 1 genutzt werden. Dabei unterscheiden sich die Netzentgelte je nach Tageszeit und werden in Hoch-, Nieder- und Standardtarife eingeteilt.

Ist die Netzauslastung gering, sind die Netzentgelte niedrig. Wird gerade viel Strom verbraucht, sind die Netzentgelte hoch. Das soll Verbraucher dazu anregen, den Betrieb ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Zeiten niedriger Netzauslastung zu verlagern.

Gut zu wissen: Um von Modul 3 profitieren zu können, muss der Stromverbrauch mit einem Smart Meter erfasst werden.

Quellen:

Bundesnetzagentur, Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (zuletzt aufgerufen: 07.07.2025)

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.