Das Wichtigste, was Sie zur Direktvermarktung von PV-Strom wissen müssen:

  • Die Direktvermarktung von PV-Strom ist für Anlagen ab 100 kWp verpflichtend.
  • Für private PV-Anlagen mit weniger als 100 kWp ist die Direktvermarktung freiwillig.
  • PV-Betreiber erhalten im Rahmen der Direktvermarktung mit Marktprämienmodell mindestens den Wert der Einspeisevergütung.
  • Eine Alternative zur Strom-Direktvermarktung ist die Einspeisevergütung.

Was ist die Direktvermarktung von PV-Strom?

Bei der Direktvermarktung wird der Strom aus PV-Anlagen direkt an der Strombörse gehandelt und verkauft.

Private Anlagenbetreiber können Ihren Strom nicht selbstständig an der Börse handeln. Dafür gibt es spezialisierte Unternehmen mit einer Börsenzulassung, auch Direktvermarkter genannt.

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

Der Anlagenbetreiber erhält von dem Direktvermarkter eine Vergütung abzüglich einer Provision für die Dienstleistung.

Die Preise für diese Form der Vergütung orientieren sich demnach an den Strompreisen der Börse. Die Provision richtet sich bei den meisten Direktvermarktern nach der Menge des eingespeisten Stroms.

So funktioniert die Strom-Direktvermarktung

Die Direktvermarktung von PV-Strom kann in zwei Modelle unterschieden werden:

Es gibt zwei Modelle für die Direktvermarktung. Entscheidend für das Modell ist, ob der Eigentümer der PV-Anlage den Anspruch auf eine Förderung gem. dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat und damit eine Einspeisevergütung erhalten würde oder nicht.

Kurz erklärt: Die Einspeisevergütung beschreibt den Preis pro Kilowattstunde, den PV-Betreiber erhalten, wenn sie ihren selbst produzierten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie gilt für private oder kleine gewerbliche PV-Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt-Peak (kWp).

  • Geförderte Direktvermarktung: Die geförderte Direktvermarktung nennt man auch Marktprämienmodell. Diese erhalten PV-Betreiber, die einen Anspruch auf eine Förderung gem. EEG bzw. die Einspeisevergütung haben. Dabei wird der Strom mit dem durchschnittlichen Marktpreis vergütet, den der Direktvermarkter an der Strombörse erzielt hat.

    Liegt dieser Betrag unter der geltenden Einspeisevergütung, zahlt der Netzbetreiber eine sogenannte Marktprämie. Diese gleicht die Differenz zwischen dem Marktwert des Stroms und dem Wert der Einspeisevergütung aus, die der Anlagenbetreiber normalerweise erhalten würde. Der PV-Anlagenbetreiber erhält also immer mindestens den Wert der Einspeisevergütung für seinen Strom.

  • Sonstige Direktvermarktung: Ist eine PV-Anlage seit mehr als 20 Jahren in Betrieb, ist der Anspruch auf eine EEG-Förderung bzw. die Einspeisevergütung erloschen. Dementsprechend erhalten Anlagenbetreiber keine Marktprämie.

    Der PV-Strom wird somit lediglich mit dem Preis vergütet, den der Direktvermarkter an der Börse erzielt hat. Liegt der Preis pro Kilowattstunde unter dem der Einspeisevergütung, haben Anlagenbetreiber keinen Anspruch auf einen Ausgleich durch den Netzbetreiber.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung – Wie wirkt sich das auf die Vergütung aus?

Volleinspeisung bedeutet, dass sämtlicher produzierter PV-Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Diese Variante wird höher vergütet, um vor allem die Investition in größere Anlagen ohne Eigenverbrauch attraktiv zu machen.

Bei einer Teileinspeisung hingegen wird der Großteil des produzierten PV-Stroms im Haushalt verbraucht und lediglich der Überschuss eingespeist. Die Vergütungssätze sind geringer als bei einer Volleinspeisung, um den Fokus auf den Eigenverbrauch zu legen.

Gut zu wissen: Zum Beginn der Einspeisevergütung im Jahr 2000 betrug die Vergütung pro Kilowattstunde 99 Pfennig (ca. 50 Cent). Da dies ein Vielfaches des damaligen Strompreises war, lohnten sich gewerblich ebenso wie privat vor allem Anlagen mit Volleinspeisung. Der Haushaltsstrom wurde demnach einfach aus dem öffentlichen Netz hinzugekauft.

Heute ist die Einspeisevergütung deutlich geringer als der durchschnittliche Strompreis. 2025 erhalten PV-Betreiber lediglich noch 7,94 bzw. 12,6 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Daher lohnt es sich vor allem für Privathaushalte, so viel eigenen PV-Strom wie möglich selbst zu verbrauchen.

Direktvermarktung von PV-Strom oder Einspeisevergütung: Was ist der Unterschied?

Bei der Direktvermarktung wird der PV-Strom direkt an der Strombörse verkauft.

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung gem. des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG).

Betreiber mit Anlagen, die weniger als 100 kWp Leistung haben, können zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen. Privathaushalte mit hohem Eigenverbrauch nutzen häufig die Einspeisevergütung. PV-Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung müssten verpflichtend die Strom-Direktvermarktung nutzen.

Anlagen, die Anspruch auf eine Förderung gem. EEG wie die Einspeisevergütung haben, erhalten den durchschnittlichen Wert, den der Direktvermarkter an der Börse erzielt hat.

Liegt dieser unter der Einspeisevergütung, gleicht der Netzbetreiber die Differenz aus. Dabei liegen die Vergütungssätze der Direktvermarktung mit Marktprämienmodell 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher als die der Einspeisevergütung.

  • Anlagen mit Teileinspeisung
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme nach dem 1. August 2025)
Installierte Leistung Teileinspeisung mit Einspeisevergütung Teileinspeisung mit Direktvermarktung
bis 10 kWp 7,86 Cent 8,26 Cent
bis 40 kWp 6,80 Cent 7,20 Cent
bis 100 kWp 5,56 Cent 5,96 Cent
  • Anlagen mit Volleinspeisung
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme nach dem 1. August 2025)
Installierte Leistung Volleinspeisung mit Einspeisevergütung Volleinspeisung mit Direktvermarktung
bis 10 kWp 12,47 Cent 12,87 Cent
bis 40 kWp 10,45 Cent 10,85 Cent
bis 100 kWp 10,45 Cent 10,85 Cent

Gut zu wissen: PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 installiert wurden, fallen unter das sogenannte Solarspitzengesetz. Demnach wird zu Zeiten negativer Strompreise an der Börse keine Einspeisevergütung mehr gezahlt.

Auch bei Anlagen mit Strom-Direktvermarktung fällt der anzulegende Wert auf 0 ct/kWh, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist. Bei folgenden Ausnahmen werden weiterhin die Einspeisevergütung bzw. die Marktprämie gezahlt:

  • Es wurde noch kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert
  • Bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Smart Meter installiert wurde

Welche Voraussetzungen gibt es für die Direktvermarktung von PV-Strom?

Bei der Strom-Direktvermarktung müssen Privatpersonen mit einem Direktvermarkter mit Börsenzulassung zusammenarbeiten. Daneben sind auch technische Voraussetzungen notwendig:

  • Smart Meter: Ein intelligentes Messsystem – bestehend aus einer modernen Messeinrichtung und dem Kommunikationsmodul „Smart Meter Gateway“ – ist zwingend notwendig, um die Strom-Direktvermarktung nutzen zu können. Nur so können die PV-Einspeisungen im 15-Minuten-Takt erfasst und automatisch an den Direktvermarkter und den Netzbetreiber übermittelt werden.
  • Steuerbox: Gem. dem Solarspitzengesetz müssen alle Anlagen ab 7 kWp nicht nur mit einem Smart Meter, sondern auch mit einer Steuerbox ausgestattet werden. Für Anlagen über 25 kWp gilt zudem eine Nachweispflicht im Rahmen der Direktvermarktung.

Gut zu wissen: Der Smart-Meter-Rollout hat 2025 begonnen und soll bis Ende 2031 zu 95 Prozent abgeschlossen sein. Die Pflicht für Smart Meter und Steuerbox gilt sowohl für neue Anlagen als auch für Bestandsanlagen. Bei der Ausstattung werden voraussichtlich neue Installation bevorzugt, da für den Messstellenbetreiber strengere Fristen gelten.

Fazit zur Strom-Direktvermarktung: Warum ist die Einspeisevergütung für kleine Anlagen lohnenswerter?

Damit sich Mehrausgaben der Direktvermarktung lohnen, sollten Sie rund die Hälfte Ihres produzierten Stroms einspeisen können. Nur so lassen sich die zusätzlichen Kosten wie u. a. die Provision des Direktvermarkters amortisieren.

Für kleinere, private Anlagen gilt jedoch: Je mehr Strom Sie selbst verbrauchen, desto mehr lohnt sich die Investition in Photovoltaik. Verbrauchen Sie einen Großteil des Stroms selbst, ist die Wahl der Einspeisevergütung sinnvoller.

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Zwar hat die Direktvermarktung von PV-Strom das Potenzial, höhere Vergütungssätze zu erzielen, als die Einspeisevergütung. Vergleiche der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass sich nach einem Hoch im August 2022 von 39 Cent der Marktwert für Solar seit drei Jahren fast nur noch auf dem Niveau der Einspeisevergütung befindet. Häufig liegt er sogar darunter, mit einem niedrigsten Wert von 3 Cent im April 2025.

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Luisa, Expertin für Photovoltaik Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.