Das Wichtigste zum Gaspreisdeckel in Kürze:

  • Laufzeit der Preisbremsen: Der Gaspreisdeckel trat am 1. März 2023 in Kraft (rückwirkend ab Januar) und endete vorzeitig am 31. Dezember 2023.
  • Gedeckelter Gaspreis: Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs wurde der Preis auf 12 Cent pro kWh (9,5 Cent für Fernwärme) begrenzt.
  • Dezember-Soforthilfe: Im Dezember 2022 übernahm der Staat als Überbrückung einmalig den kompletten Abschlag auf Basis des Wertes vom September 2022.
  • Strompreisbremse: Parallel zum Gas wurde auch der Strompreis für 80 % des Verbrauchs auf maximal 40 Cent pro kWh gedeckelt.
  • Steuerpflicht: Empfänger der Entlastung mit einem Jahreseinkommen von über 75.000 € mussten die erhaltene Einmalzahlung versteuern.

Aufgrund der Haushaltskrise beschloss die Bundesregierung, die Preisdeckel für Gas sowie Strom früher aufzuheben. Statt wie ursprünglich geplant bis mindestens März 2024, galten diese nur bis Ende Dezember 2023. Die Informationen in diesem Artikel sind daher nicht aktuell.

Der Gaspreisdeckel einfach erklärt

Auch wenn die Begriffe oft unterschiedlich verstanden wurden, waren der Gaspreisdeckel und die Gaspreisbremse ein und dasselbe. Mit Einführung der Maßnahme sollte der stetige Anstieg des Gaspreises gestoppt und Gaskunden entlastet werden. Dafür legte die Bundesregierung einen maximalen Preis fest, den Energieversorger von ihren Kunden verlangen dürften. Da die Gaspreisbremse keinen Einfluss auf den internationalen Gasmarkt und dessen Preise hatte, zahlte der Staat die jeweilige Differenz des höheren Einkaufspreises.

Die wichtigsten Daten zum Gaspreisdeckel

Der Gaspreisdeckel wurde auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt – für Fernwärme-Kunden lag der Preis bei 9,5 Cent/kWh brutto. Allerdings galt die Deckelung nicht für den gesamten Verbrauch, sondern lediglich für 80 % des Jahresverbrauchs. Die Prognose zum Jahresverbrauch basierte auf der im September 2022 geleisteten Abschlagszahlung. Sobald das Kontingent erreicht war, zahlten Gaskunden wieder ihren vertraglich festgelegten Gaspreis. Wurden weniger als 80 % verbraucht, mussten die Vergünstigungen allerdings nicht zurückgezahlt werden. Wessen vertraglich festgelegter Gaspreis unter 12 Cent pro kWh lag, konnte demzufolge nicht von der Gaspreisbremse profitieren.

Der Gaspreisdeckel trat am 1. März 2023 in Kraft und wurde im Dezember 2023 vorzeitig beendet. Rückwirkend wurden auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.

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Einmalige Entlastungszahlung für Gas- und Fernwärmekunden

Neben dem Gaspreisdeckel für Gas- und Fernwärmekunden wurde außerdem die Übernahme des Dezemberabschlags 2022 beschlossen. Als Basis für die Einmalzahlung diente der Abschlag, den Kunden im September 2022 geleistet hatten. Dabei kam es nicht darauf an, wie viel Gas im September tatsächlich verbraucht wurde, da die Abschläge immer gleich hoch sind und auf dem geschätzten Jahresverbrauch beruhen.

Die einmalige Entlastungszahlung sollte als Überbrückungsgeld dienen, da die Umsetzung der Gaspreisbremse mehr Aufwand erforderte und mehrere Monate in Anspruch nahm. Die Übernahme des Dezemberabschlags sollte allen Gasverbrauchern mit einem Standardlastprofil (SLP) zugutekommen, welches in der Regel Privatpersonen aufweisen, aber auch kleine Betriebe beinhalten konnte.

Übrigens: Wer mehr als 75.000 € pro Jahr verdiente, musste die Entlastungszahlung versteuern lassen – für alle anderen war diese steuerfrei.

Was musste ich als Verbraucher tun?

Als Mieter mussten Sie nichts tun, da der Vermieter die Gutschrift im Zuge der Nebenkostenabrechnung auf Sie umlegte. Bei Direktkunden hat der Staat die Abschläge übernommen und erstattete die Summe an die Versorger.

Gut zu wissen: Wer als Mieter seit Frühjahr 2022 bereits eine erhöhte Betriebskostenvorauszahlung leisten musste, wurde im Dezember 2022 von der Zahlung des Erhöhungsbetrags befreit.

Gaspreisdeckel: Beispielrechnung

Zur besseren Übersicht haben wir anhand von Durchschnittswerten eine Beispielrechnung zu den Preisbremsen erstellt:

Gasverbrauch/Jahr (4 Personen) Ersparnis durch Dezemberabschlag* Gaskosten/Jahr ohne Gaspreisbremse Gaskosten/Jahr mit Gaspreisbremse Ersparnis durch Gaspreisbremse
14.000 kWh (100 m² Wohnung) 163 € 1.960 € 1.736 € 224 €
18.000 kWh (100 m² Haus) 210 € 2.520 € 2.232 € 288 €

*14 Cent pro kWh (durchschnittlicher Gaspreis in Privathaushalten)

Was ist die Strompreisbremse?

Da auch der Strompreis kontinuierlich anstieg, ist zum 1. Januar 2023 die Strompreisbremse in Kraft getreten. Auch hier wurde für 80 % des Jahresverbrauchs aus 2022 ein gedeckelter Maximalpreis festgelegt, der sich auf 40 Cent pro kWh beläuft. Die Differenz zum tatsächlichen Marktpreis wurde seitens der Versorger als Entlastung mit der monatlichen Stromrechnung verrechnet.

Wichtig: Wurde erst kurz vorher eine neue Wärmepumpe angeschafft, sollten Verbraucher ihren Energieversorger benachrichtigen, damit dieser den Verbrauch der Wärmepumpe in die Bemessungsgrundlage miteinbezieht.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Gaspreisdeckel

Wie funktionierte der Gaspreisdeckel im Jahr 2023 konkret?

Der Gaspreisdeckel begrenzte den Preis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf maximal 12 Cent pro Kilowattstunde brutto. Für den restlichen Verbrauch über diese 80 %-Grenze hinaus mussten Kunden den vollen, vertraglich vereinbarten Marktpreis zahlen:

  • Als Basis für die 80 %-Prognose diente der im September 2022 geleistete Abschlag.
  • Die staatliche Entlastung entsprach der Differenz zwischen dem (höheren) Vertragspreis und dem Deckel von 12 Cent.
  • Fernwärmekunden profitierten von einem niedrigeren Deckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Wer hatte Anspruch auf die einmalige Entlastungszahlung im Dezember 2022?

Anspruch auf die Übernahme des Dezemberabschlags hatten alle Gas- und Fernwärmekunden mit einem sogenannten Standardlastprofil (SLP), was primär Privatpersonen und kleine Betriebe umfasst. Die Abwicklung erfolgte automatisch:

  • Mieter erhielten die Gutschrift in der Regel über die nächste Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter.
  • Direktkunden der Versorger mussten nichts tun, da der Staat die Summe direkt an die Energielieferanten erstattete.
  • Die Höhe der Zahlung entsprach exakt dem Abschlagsbetrag, der im September 2022 festgelegt worden war.
Was passierte, wenn der Gasverbrauch unter dem gedeckelten Kontingent lag?

Wenn ein Verbraucher weniger als 80 % seines prognostizierten Jahresverbrauchs benötigte, durfte er die volle staatliche Vergünstigung dennoch behalten. Dies diente als gezielter Anreiz zum Energiesparen:

  • Die Ersparnis musste nicht an den Staat zurückgezahlt werden.
  • Wer besonders sparsam war, senkte seine Kosten also doppelt – durch weniger Verbrauch und den staatlichen Zuschuss auf das (höhere) Kontingent.
  • Kunden, deren Vertragspreis ohnehin unter 12 Cent pro Kilowattstunde lag, profitierten nicht von der Bremse.
Wie wurde die Strompreisbremse für Verbraucher berechnet?

Analog zum Gas wurde auch beim Strom ein Deckel eingeführt, der 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzte. Dabei galten spezielle Bedingungen für neue Heizsysteme:

  • Die Differenz zwischen dem Marktpreis und den 40 Cent wurde direkt mit der monatlichen Stromrechnung verrechnet.
  • Besitzer einer neu angeschafften Wärmepumpe sollten ihren Versorger informieren, damit deren Verbrauch in die Bemessungsgrundlage einfließen konnte.
  • Auch diese Maßnahme endete, wie die Gaspreisbremse, vorzeitig zum 31. Dezember 2023 aufgrund der Haushaltskrise.
Wann musste die staatliche Entlastungszahlung versteuert werden?

Die einmalige Entlastung (Dezember-Soforthilfe) war nur für Personen steuerfrei, deren jährliches Einkommen unter einer bestimmten Grenze lag:

  • Verbraucher mit einem Jahreseinkommen von mehr als 75.000 € mussten die Zahlung versteuern.
  • Für alle Einkommen unterhalb dieser Grenze blieb die staatliche Hilfe komplett steuerfrei.
  • Ziel dieser Regelung war es, die Entlastung sozial gerecht zu gestalten und Bezieher hoher Einkommen weniger stark zu bezuschussen.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.