Der Gaspreisdeckel einfach erklärt
Auch wenn die Begriffe oft unterschiedlich verstanden wurden, waren der Gaspreisdeckel und die Gaspreisbremse ein und dasselbe. Mit Einführung der Maßnahme sollte der stetige Anstieg des Gaspreises gestoppt und Gaskunden entlastet werden. Dafür legte die Bundesregierung einen maximalen Preis fest, den Energieversorger von ihren Kunden verlangen dürften. Da die Gaspreisbremse keinen Einfluss auf den internationalen Gasmarkt und dessen Preise hatte, zahlte der Staat die jeweilige Differenz des höheren Einkaufspreises.
Die wichtigsten Daten zum Gaspreisdeckel
Der Gaspreisdeckel wurde auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt – für Fernwärme-Kunden lag der Preis bei 9,5 Cent/kWh brutto. Allerdings galt die Deckelung nicht für den gesamten Verbrauch, sondern lediglich für 80 % des Jahresverbrauchs. Die Prognose zum Jahresverbrauch basierte auf der im September 2022 geleisteten Abschlagszahlung. Sobald das Kontingent erreicht war, zahlten Gaskunden wieder ihren vertraglich festgelegten Gaspreis. Wurden weniger als 80 % verbraucht, mussten die Vergünstigungen allerdings nicht zurückgezahlt werden. Wessen vertraglich festgelegter Gaspreis unter 12 Cent pro kWh lag, konnte demzufolge nicht von der Gaspreisbremse profitieren.
Der Gaspreisdeckel trat am 1. März 2023 in Kraft und wurde im Dezember 2023 vorzeitig beendet. Rückwirkend wurden auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.
Einmalige Entlastungszahlung für Gas- und Fernwärmekunden
Neben dem Gaspreisdeckel für Gas- und Fernwärmekunden wurde außerdem die Übernahme des Dezemberabschlags 2022 beschlossen. Als Basis für die Einmalzahlung diente der Abschlag, den Kunden im September 2022 geleistet hatten. Dabei kam es nicht darauf an, wie viel Gas im September tatsächlich verbraucht wurde, da die Abschläge immer gleich hoch sind und auf dem geschätzten Jahresverbrauch beruhen.
Die einmalige Entlastungszahlung sollte als Überbrückungsgeld dienen, da die Umsetzung der Gaspreisbremse mehr Aufwand erforderte und mehrere Monate in Anspruch nahm. Die Übernahme des Dezemberabschlags sollte allen Gasverbrauchern mit einem Standardlastprofil (SLP) zugutekommen, welches in der Regel Privatpersonen aufweisen, aber auch kleine Betriebe beinhalten konnte.
Übrigens: Wer mehr als 75.000 € pro Jahr verdiente, musste die Entlastungszahlung versteuern lassen – für alle anderen war diese steuerfrei.
Was musste ich als Verbraucher tun?
Als Mieter mussten Sie nichts tun, da der Vermieter die Gutschrift im Zuge der Nebenkostenabrechnung auf Sie umlegte. Bei Direktkunden hat der Staat die Abschläge übernommen und erstattete die Summe an die Versorger.
Gut zu wissen: Wer als Mieter seit Frühjahr 2022 bereits eine erhöhte Betriebskostenvorauszahlung leisten musste, wurde im Dezember 2022 von der Zahlung des Erhöhungsbetrags befreit.
Gaspreisdeckel: Beispielrechnung
Zur besseren Übersicht haben wir anhand von Durchschnittswerten eine Beispielrechnung zu den Preisbremsen erstellt:
| Gasverbrauch/Jahr (4 Personen) | Ersparnis durch Dezemberabschlag* | Gaskosten/Jahr ohne Gaspreisbremse | Gaskosten/Jahr mit Gaspreisbremse | Ersparnis durch Gaspreisbremse |
|---|---|---|---|---|
| 14.000 kWh (100 m² Wohnung) | 163 € | 1.960 € | 1.736 € | 224 € |
| 18.000 kWh (100 m² Haus) | 210 € | 2.520 € | 2.232 € | 288 € |
*14 Cent pro kWh (durchschnittlicher Gaspreis in Privathaushalten)
Was ist die Strompreisbremse?
Da auch der Strompreis kontinuierlich anstieg, ist zum 1. Januar 2023 die Strompreisbremse in Kraft getreten. Auch hier wurde für 80 % des Jahresverbrauchs aus 2022 ein gedeckelter Maximalpreis festgelegt, der sich auf 40 Cent pro kWh beläuft. Die Differenz zum tatsächlichen Marktpreis wurde seitens der Versorger als Entlastung mit der monatlichen Stromrechnung verrechnet.
Wichtig: Wurde erst kurz vorher eine neue Wärmepumpe angeschafft, sollten Verbraucher ihren Energieversorger benachrichtigen, damit dieser den Verbrauch der Wärmepumpe in die Bemessungsgrundlage miteinbezieht.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Gaspreisdeckel
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Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.