Das Wichtigste zum Thema Smart Meter & Wärmepumpe in Kürze:

  • Einbau-Pflicht: Seit 2025 ist der Einbau eines Smart Meters für Wärmepumpen-Betreiber sowie Haushalte mit über 6.000 kWh Verbrauch gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kosten-Deckel: Die jährlichen Betriebskosten für das Messsystem sind gesetzlich auf 50 € begrenzt; der Einbau selbst ist beim Pflicht-Rollout kostenlos.
  • Steuerbox-Zwang: Zusätzlich zum Smart Meter fordert der Netzbetreiber eine Steuerbox (Kosten ca. 50 €/Jahr), um die Anlage bei Netzüberlastung dimmen zu können (§ 14a EnWG).
  • Spar-Potenzial: Die Kombination aus Smart Meter, Wärmepumpe und dynamischem Stromtarif ermöglicht enorme Einsparungen durch Nutzung günstiger Börsenstrompreise.

Smart Meter & Wärmepumpe: Eine sinnvolle Kombination

Ein Smart Meter besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und einem Kommunikationsmodul – dem sogenannten Smart Meter Gateway.

Durch die Schnittstelle werden elektronische Verbraucher wie Wärmepumpen, Stromerzeugungsanlagen und das Stromnetz intelligent miteinander verbunden. So können Stromverbrauch und Stromerzeugung aufeinander abgestimmt werden.

Die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Verbraucher bildet die Grundvoraussetzung, um die Stromnetze zu stabilisieren und potenzielle Überlastungen zu vermeiden. Zudem erhalten Verbraucher eine transparente Übersicht ihres gesamten Stromverbrauchs im Haushalt in Echtzeit.

Kombinieren Sie Smart Meter und Wärmepumpe mit einem dynamischen Stromtarif, erhöht sich das Einsparpotenzial enorm. Nutzen Sie ebenfalls ein Home Energy Management System (HEMS), können Sie Ihren Verbrauch in die günstigen Stunden des Tages legen und das volle Potenzial des dynamischen Stromtarifs ausspielen.

Zusätzlich kann ein Energiemanager das Steuersignal aus der Steuerbox intelligent regulieren. Diese ist notwendig, um die Wärmepumpe im Rahmen der EVU-Sperre angesteuert und gedrosselt werden kann. Während die Steuerbox alleine das Signal vollumfänglich an alle angeschlossenen Geräte weitergibt, kann ein intelligenter Energiemanager wie thermondo smart das Steuersignal erkennen und "smart" auf die Geräte verteilen.

Smart Meter & Wärmepumpe: Kombination wird Pflicht

Im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts werden Haushalte, die eine Wärmepumpe als Heizsystem nutzen, verpflichtend mit einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung – mME) und einem Smart Meter Gateway (SMGW) ausgestattet. Zusätzlich wird von den Netzbetreibern der Einbau einer sogenannten Steuerbox gefordert, damit die Wärmepumpe direkt angesteuert und die Leistung, wenn nötig, gedrosselt werden kann.

Im sogenannten Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist festgehalten, wer ein Smart Meter verpflichtend nutzen muss. Darunter fallen auch steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG, zu denen u.a. Wärmepumpen gehören. Der Smart-Meter-Rollout hat 2025 begonnen und wird schrittweise durchgeführt:

  • Ende 2025 sollen bereits 20 Prozent der Pflicht-Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein.
  • 2030 sollen mindestens die Hälfte aller Pflicht-Smart-Meter installiert sein.
  • Bis Ende 2031 soll der Smart Meter Rollout zu 95 Prozent abgeschlossen sein.

Gut zu wissen: Der Pflicht-Rollout gilt nicht nur für Wärmepumpen-Betreiber, sondern auch für Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh und Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp.

Geplanter Rollout von Smart Metern für Wärmepumpen

Welche Anlagen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung?

In § 14a des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist festgehalten, welche Anlagen als „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ gelten. Neben Wärmepumpen gehören dazu auch:

  • nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile (z. B. Wallboxen)
  • Anlagen zur Erzeugung von Kälte (z. B. Klimaanlagen)
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (z. B. Stromspeicher)
  • Nachtstromspeicherheizungen

Diese Einrichtungen beziehen ihren Strom aus dem Niederspannungsnetz, an das auch Haushalte angeschlossen sind. Liegt die Netzanschlussleistung der Geräte bei mehr als 4,2 kW, darf der Netzanbieter die Leistung der Geräte temporär dimmen, um eine Überlastung der Netze zu vermeiden.

Smart Meter & Wärmepumpe: Kosten für das intelligente Messsystem

Für den Einbau der Geräte ist der zuständige Messstellenbetreiber verantwortlich. Findet der Austausch Ihres Zählers im Rahmen des Smart-Meter-Pflichtrollouts statt, ist die Installation für Sie kostenfrei. Möchten Sie auf eigenen Wunsch vorzeitig ein intelligentes Messsystem erhalten, können Kosten in Höhe von 100 Euro für den Einbau auf Sie zukommen. Aber Achtung: In einigen Fällen verlangen die zuständigen Messstellenbetreiber auch höhere Kosten.

Für den laufenden Betrieb liegt die jährliche Preisobergrenze für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG wie Wärmepumpen bei 50 Euro. Für die notwendige Steuerbox kommen weitere 50 Euro hinzu. In den Kosten für die Geräte sind Betrieb, Wartung, Ablesung und Datenübertragung enthalten.

Übersicht der Preisobergrenzen für den Betrieb eines Smart Meters:

Steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14a EnWG Preisobergrenze / Jahr
Wärmepumpe 50 €
Wallboxen für E-Autos 50 €
Stromspeicher 50 €
Klimaanlagen für die Raumkühlung 50 €

Zusätzliche Kosten:

Gerät Preisobergrenze / Jahr
Steuerbox 50 €

Gut zu wissen: Betreiben Sie zusätzlich eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 15 kWp, können höhere Kosten auf Sie zukommen. Bei einer Leistung bis 25 kWp beträgt die jährliche Preisobergrenze 110 Euro, bei Anlagen bis 100 kWp 140 Euro.

FAQ Smart Meter & Wärmepumpe

Was kostet ein Smart Meter für eine Wärmepumpe?

Die jährlichen Kosten sind auf maximal 50 Euro gedeckelt, wenn die Anlage nach § 14a EnWG steuerbar ist. Hinzu kommen weitere 50 Euro pro Jahr für die benötigte Steuerbox. Der Einbau durch den Messstellenbetreiber ist im Rahmen des Pflicht-Rollouts kostenlos; bei einem vorzeitigen Einbau auf eigenen Wunsch fallen einmalig bis zu 100 Euro an.

Ab wann ist ein Smart Meter Pflicht?

Der Pflicht-Rollout hat bereits 2025 begonnen und betrifft alle Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen. Auch Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh oder Photovoltaik-Anlagen ab 7 kWp Leistung fallen unter die Einbaupflicht. Bis Ende 2031 sollen 95 Prozent der betroffenen Haushalte ausgestattet sein.

Warum brauche ich eine Steuerbox zum Smart Meter?

Die Steuerbox ermöglicht es dem Netzbetreiber, die Wärmepumpe bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig zu dimmen (nicht abzuschalten). Dies ist im § 14a EnWG geregelt, um die Stabilität der Stromnetze zu sichern. Ein intelligenter Energiemanager kann dieses Steuersignal verarbeiten und „smart“ auf die Geräte verteilen, anstatt sie einfach nur stumpf zu drosseln.

Wie hilft mir das Smart Meter beim Sparen?

Das intelligente Messsystem schafft Transparenz über den Echtzeit-Verbrauch und ist die technische Voraussetzung für dynamische Stromtarife. Kombinieren Sie dies mit einem Energiemanager (HEMS), verlagert das System den Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe automatisch in Zeiten, in denen der Strom an der Börse besonders günstig ist.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.