Das Wichtigste zum Thema Smart Meter in Kürze:

  • Rollout-Pflicht: Seit 2025 ist der Einbau für Haushalte über 6.000 kWh Verbrauch sowie für Betreiber von PV-Anlagen (ab 7 kWp) oder Wärmepumpen/Wallboxen gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kosten-Deckel: Die jährlichen Betriebskosten sind je nach Verbrauch/Erzeugung gesetzlich limitiert (z. B. max. 50 € bei steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen).
  • Einbau-Gebühr: Bei verpflichtendem Tausch ist die Installation durch den Netzbetreiber kostenlos; auf eigenen Wunsch (vorzeitig) werden einmalig ca. 100 bis 200 € fällig.
  • Technik-Upgrade: Ein Smart Meter (iMSys) besteht aus digitalem Zähler plus Kommunikationsmodul (Gateway) für sicheren Datentransfer und Echtzeit-Tracking alle 15 Minuten.
  • Spar-Hebel: Das System ist Voraussetzung für dynamische Stromtarife, mit denen sich Verbräuche (z. B. E-Auto-Laden) automatisch in günstige Preisphasen verschieben lassen.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem (iMSys), das aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“ – mME) und einem Kommunikationsmodul („Smart Meter Gateway“ – SMGW) besteht. Diese Geräte speichern nicht nur den Stromverbrauch, sondern können diesen auch digital an den Messstellenbetreiber übertragen.

Was ist ein Smart Meter?

Gut zu wissen: Eine moderne Messeinrichtung kann auch zu einem Smart Meter nachgerüstet werden. Ist bereits ein digitaler Stromzähler vorhanden, kann dieser durch ein Smart Meter Gateway ergänzt werden.

Wie funktioniert ein Smart Meter?

Ein Smart Meter kommuniziert über das Smart Meter Gateway mit Elektrogeräten, Erzeugungsanlagen sowie dem Stromnetz und macht Verbraucher damit zum aktiven Teil der Energiewende. Die intelligenten Messsysteme können nämlich nicht nur den Stromverbrauch im Haushalt messen, sondern auch die Produktion von Photovoltaikanlagen erfassen. Wird genügend Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist, um den Bedarf zu decken, können z. B. fossile Kraftwerke abgeschaltet werden. Dadurch wird nicht nur der Strom aus erneuerbaren Energien optimal genutzt, sondern auch eine drohende Überlastung des Stromnetzes frühzeitig erkannt und vermieden.

Zusätzlich registriert das Smart Meter den Stromverbrauch alle 15 Minuten. Die viertelstündlichen Lastgänge werden mit dem Kommunikationsmodul an den Stromlieferanten oder den Netzbetreiber übermittelt. Auch Verbraucher können die Daten abrufen und eine detaillierte Übersicht über Ihren Stromverbrauch z. B. über eine App erhalten.

So wird Datenschutz beim Smart Meter sichergestellt

Bei Datenübertragungen sorgen sich viele Verbraucher um die Sicherheit ihrer Daten. Daher dürfen in Deutschland nur Smart Meter eingesetzt werden, die vom Bundesministerium für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) geprüft und zum Einbau freigegeben wurden. Das Kommunikationsmodul – Smart Meter Gateway – verfügt über ein integriertes Sicherheitsmodul, das hohe Sicherheitsstandards erfüllt, die mit denen beim Online-Banking vergleichbar sind.

Smart Meter Pflicht: Welche Haushalte sind betroffen?

Bereits seit 2020 werden in Deutschland analoge Zähler schrittweise durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Diese digitalen Stromzähler ermöglichen eine genauere Erfassung und Auswertung des Stromverbrauchs. Um den flächendeckenden Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen, hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen 2023 noch einmal überarbeitet, vereinfacht und entbürokratisiert. Das Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2032 alle Haushalte in Deutschland zumindest mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet sind, sodass eine moderne und zukunftsfähige Energieinfrastruktur flächendeckend etabliert wird.

Seit 2025 haben private Haushalte zudem das Recht, den Einbau eines Smart Meters vom Messstellenbetreiber zu verlangen, wenn Sie z. B. einen dynamischen Stromtarif nutzen wollen. Für bestimmte Haushalte hingegen ist der Einbau eines intelligenten Messsystems, also ein digitaler Stromzähler inkl. Smart Meter Gateway, gem. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zur Pflicht geworden.

Verpflichtende Installation gem. § 29 MsbG:

  • Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr
  • Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (z. B. Photovoltaik) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW), die Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen
  • Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gem. § 14a EnWG, z. B. einer Wärmepumpe oder einer Wallbox (Ladestation für ein E-Auto)

Kann ich ein Smart Meter verweigern?

Gehören Sie zu einer der oben genannten Gruppen und betreiben eine Photovoltaikanlage oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, dürfen Sie die Installation eines Smart Meters nicht ablehnen. Auch wenn Ihr Stromverbrauch 6.000 Kilowattstunden im Jahr übersteigt, können Sie einen Einbau nicht verweigern. Alle anderen Haushalte sollen mindestens mit einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) ausgestattet werden – die Kombination mit einem Smart Meter Gateway ist nicht verpflichtend.

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Smart Meter: Kosten für das intelligente Messsystem

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt Obergrenzen für die jährlichen Kosten fest. Diese richten sich nach den Gegebenheiten des Haushalts. Liegt Ihr Stromverbrauch bei weniger als 6.000 kWh im Jahr und Sie betreiben keine steuerbare Verbrauchseinrichtung oder eine Anlage zur Stromerzeugung, zahlen Sie in der Regel 30 Euro. Bei einem höheren Stromverbrauch oder der Verwendung solcher Anlagen kommen Kosten von mindestens 50 Euro auf Sie zu.

Ist die Nutzung eines Smart Meters für Ihren Haushalt verpflichtend, muss Ihnen das intelligente Messsystem kostenlos vom Netzbetreiber installiert werden. Beantragen Sie ein Smart Meter auf eigenen Wunsch, müssen Sie mit 100 bis 200 Euro für die Installation rechnen. In einigen Fällen können jedoch auch höhere Preise verlangt werden.

Gut zu wissen: Bereits heute zahlt jeder Haushalt Messstellengebühren – meist als eigener Posten auf der Stromrechnung, manchmal auch in den Grundgebühren versteckt. Die Messstellengebühren für ein Smart Meter ersetzen die bisherigen Gebühren und müssen nicht zusätzlich gezahlt werden.

Für Haushalte mit PV-Anlagen oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist zusätzlich eine sogenannte Steuerbox notwendig. Diese kostet Sie zusätzlich zum Smart Meter weitere 50 Euro pro Jahr.

Smart Meter Kosten in der Übersicht

Die Smart-Meter-Gebühren treten an die Stelle der bisherigen Messstellengebühren für die analogen oder digitalen Stromzähler. Diese betrugen bisher maximal 25 Euro pro Jahr.

Die jährlichen Preisobergrenzen für ein Smart Meter richten sich nach verschiedenen Bedingungen im Haushalt:

  • Kosten nach Stromverbrauch
Jahresverbrauch Jährliche Preisobergrenze
bis 6.000 kWh 30 €
bis 10.000 kWh 40 €
bis 20.000 kWh 50 €
  • Haushalte mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung
Steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14 EnWG Jährliche Preisobergrenze
z. B. Wärmepumpe oder Wallbox 50 €
  • Kosten nach Stromerzeugung
Leistung PV-Anlage Jährliche Preisobergrenze
bis 15 kWp 50 €
bis 25 kWp 110 €
bis 100 kWp 140 €
  • zusätzliche Kosten
Einrichtung Jährliche Preisobergrenze
Steuerbox 50 €

Smart Meter Installation: Freie Wahl beim Messstellenbetreiber

Verantwortlich für die Installation eines Smart Meters ist zunächst einmal der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Das ist in der Regel Ihr lokaler Netzbetreiber. Auf dem freien Markt gibt es jedoch auch sogenannte wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB), die mit der Installation des Smart Meters vom Verbraucher beauftragt werden können. Während der grundzuständige Messstellenbetreiber meist ortsgebunden agiert, handelt es sich bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber um ein bundesweit agierendes Unternehmen.

Möchten Sie vorzeitig auf ein Smart Meter umsteigen, kann sich die Wahl eines wMSB lohnen. Denn ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber kann ein Smart Meter häufig schneller liefern und einbauen, als der grundzuständige Messstellenbetreiber.

Fazit: Ist ein Smart Meter sinnvoll?

Smart Meter sind die Grundvoraussetzung, um Stromverbrauch und Stromerzeugung aufeinander abzustimmen und somit die Stromnetze zu stabilisieren. Auch Verbraucher profitieren von einer transparenten Verbrauchsübersicht sowie einer genaueren und bequemeren Abrechnung durch eine automatische Übermittlung des Zählerstands.

Zudem lässt sich ein Smart Meter mit einem Home Energy Management System (HEMS) kombinieren. Durch die Erfassung des Stromverbrauchs in Echtzeit mit dem Smart Meter und die intelligente Koordination mit einem Energiemanager bietet sich ein großes Einsparpotenzial. Nutzen Sie zusätzlich einen dynamischen Stromtarif, für den das Smart Meter eine Voraussetzung ist, können Sie das Einsparpotenzial noch einmal enorm steigern.

Besonders lohnenswert: Je mehr Geräte Sie in Ihrem Haushalt betreiben, deren Strombezug Sie in die günstigen Stunden des Tages legen können, desto mehr Energiekosten können Sie sparen. Das gilt nicht nur für kleine Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Trockner, sondern lohnt sich vor allem bei großen elektrischen Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Wallboxen.

Gut zu wissen: Nutzen Sie ein Smart Meter mit einem Home Energy Management System wie thermondo smart können Sie von einer optimierten Steuerung der Wärmepumpe auf einen dynamischen Stromtarif und die variablen Netzentgelte profitieren. Zudem wird Ihr gesamter Haushalt, inkl. der Berücksichtigung von Photovoltaik, Wallbox und anderen elektrischen Verbrauchern, optimiert.

FAQ zum Smart Meter

Was ist der Unterschied zwischen digitalem Zähler und Smart Meter?

Jeder Smart Meter enthält einen digitalen Zähler („moderne Messeinrichtung“), aber erst durch das „Smart Meter Gateway“ wird er zum intelligenten Messsystem (iMSys). Dieses Gateway ermöglicht die sichere Datenübertragung an Netzbetreiber und Apps, während ein einfacher digitaler Zähler die Daten nur lokal anzeigt und nicht kommunizieren kann.

Wer muss zwingend ein Smart Meter einbauen lassen?

Die Pflicht trifft Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh oder Betreiber bestimmter Anlagen. Dazu zählen Photovoltaikanlagen ab 7 kWp Nennleistung sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Wer in diese Gruppen fällt, kann den Einbau nicht verweigern.

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Betrieb?

Die Kosten ersetzen die bisherige Zählergebühr und sind gesetzlich gedeckelt, abhängig von Ihrem Nutzerprofil. Normale Haushalte (unter 6.000 kWh) zahlen meist 30 Euro, Wärmepumpen-Betreiber maximal 50 Euro und PV-Anlagen-Besitzer je nach Leistung zwischen 50 und 140 Euro pro Jahr.

Kann ich den Einbau auch beantragen, wenn ich nicht muss?

Ja, seit 2025 hat jeder Haushalt das gesetzliche Recht auf den Einbau eines intelligenten Messsystems durch den Messstellenbetreiber. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie einen dynamischen Stromtarif nutzen möchten, wobei für den freiwilligen vorzeitigen Einbau Installationskosten von etwa 100 bis 200 Euro anfallen können.

Welche Rolle spielt die Steuerbox?

Für Betreiber von Wärmepumpen oder PV-Anlagen ist oft zusätzlich zum Smart Meter eine Steuerbox erforderlich (Kosten: 50 Euro/Jahr). Sie ermöglicht dem Netzbetreiber, im seltenen Fall einer drohenden Netzüberlastung die Leistung großer Verbraucher oder Einspeiser kurzzeitig zu dimmen, um die Stabilität der Stromversorgung zu sichern.

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Luisa: thermondo-Fachredakteurin für Wärmepumpe, Strom & Energiemanagement Luisa ist Autorin dieses Artikels und unsere Expertin auf den Gebieten Photovoltaik, Wärmepumpe und Energiewende. Wenn Sie Fragen zum Artikel oder Ihrem Heizungswechsel haben, schreiben Sie ihr: fragen@thermondo.de.