50 Prozent der privaten CO2-Emissionen fallen auf das Heizen zurück. Mit dem bereits 2017 beschlossenen Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) will Schleswig-Holstein die Verwendung von Gas und Öl reduzieren. Ende 2021 ist das Gesetz schlussendlich in Kraft getreten, woraus sich 2022 einige Änderungen ergeben. Wer in Schleswig-Holstein seine Heizung tauschen möchte, muss sich nun auf eine große Neuerung einstellen. Was genau das im Detail bedeutet, lesen Sie hier.

Was beinhaltet das Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein?

Durch die Neufassung des Gesetzes verpflichtet sich Schleswig-Holstein, die auf Bundesebene vereinbarten Klimaziele zu verfolgen. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz beschloss das nördlichste Bundesland, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent zu verringern. Bis 2045 sollen die Emissionen so weit reduziert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Ich möchte jetzt meine Heizung tauschen – was bedeutet das neue Klimaschutzgesetz konkret für mich?

Bis zum 30. Juni 2022 haben Sie noch die Möglichkeit Ihre alte Heizung durch eine Gasheizung ohne Einbindung von erneuerbaren Energien zu erneuern. Auch reine Ölheizungen dürfen bis zu diesem Stichtag in Schleswig-Holstein noch verbaut werden. Erst ab dem 1. Juli 2022 müssen Heizungen im Falle eines Austauschs die neuen Vorgaben des EWGK erfüllen und mit erneuerbaren Energien kombiniert werden.

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Nutzungspflicht Erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein

Damit die Klimaschutzziele erreicht werden können, müssen sich auch Endverbraucher auf Neuerungen einstellen. In puncto Heizung ergibt sich dadurch folgende Änderung:

Ab dem 1. Juli 2022 sind Hausbesitzer in Schleswig-Holstein beim Heizungstausch oder nachträglichen Einbau dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent ihres jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien abzudecken. Betroffen davon sind alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden.

Wenn Sie ab dem 1. Juli Ihre alte Heizungsanlage tauschen oder einen Neubau samt neuer Heizungsanlage errichten möchten, muss die neue Heizung die Anforderung von 15 Prozent Erneuerbarer Energien erfüllen. Zu Erneuerbaren Energien zählen beispielsweise Solarthermie, Wärmepumpen oder Geothermie.

Wichtig ist, dass die Erneuerbaren Energien zur direkten Wärmeerzeugung genutzt werden. Wenn aus Ihnen zunächst Strom gewonnen – beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage – und damit die Heizungsanlage betrieben wird, reicht das noch nicht aus. Wenn Sie zur alleinigen Wärmeversorgung eine Wärmepumpe nutzen, ist die Pflicht in jedem Fall erfüllt. Solarthermie müssen eine bestimmte Größe vorweisen, die im Verhältnis zur Wohneinheit steht.

Wenn Sie an ein Wärmenetz angeschlossen sind, kann dies unter Umständen auch anerkannt werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Wärmenetz wird zu 15 Prozent mit Erneuerbaren Energien beheizt.
  • Der Netzbetreiber kann einen Plan vorlegen, wie das Wärmenetz künftig mit Erneuerbaren Energien versorgt wird.
  • Der Primärenergiefaktor des Netzes beträgt maximal 0,7 (Anm.: Der Primärenergiefaktor drückt das Verhältnis von eingesetzter Enerngie zu gegebener Endenergie aus.)
  • Eigenheimbesitzer können einen Liefervertrag für Biogas, Biomethan oder anderen “grünen Heizstoffen” vorlegen
  • Die Vorlage eines energetischen Sanierungsfahplans (iSFP) trägt bereits zu einem Drittel zur Erfüllung der Voraussetzungen bei.

Ausnahmen zur Pflicht Erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein

In folgenden Fällen können Sie auch nach dem 1. Juli 2022 auf den Einbau Erneuerbarer Energien beim Tausch oder nachträglichen Einbau Ihrer Heizung verzichten:

  • Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht und der Einbau von Erneuerbaren Energien beim Heizungstausch nicht möglich bzw. nicht umsetzbar ist.
  • Falls der Einbau technisch nicht umsetzbar ist oder die Vorgabe des Baumschutzes gegen den Einbau Erneuerbarer Energien spricht.
  • Auch im Fall des unverhältnismäßigen Aufwands beim Umbau kann die Nutzungspflicht Erneuerbarer Energien entfallen.

Kombination mehrerer Heiztechnologien ausdrücklich gestattet

Um die Vorgabe von 15 Prozent Erneuerbarer Energien zu erreichen, können Sie natürlich auch auf die Kombination aus fossilen Brennstoffen und Erneuerbaren Energien zurückgreifen. Umsetzbar ist das mit einer Hybridheizung, die beide Energien zur Wärmeerzeugung nutzt.

Eine Hybridheizung kann beispielsweise eine Kombination aus Gasheizung und Solarthermie oder Wärmepumpe sein. Bei einer Gas-Hybridheizung deckt die Erneuerbare Energie den Hauptteil zur Wärmeerzeugung ab. Lediglich in Zeiten der Spitzenauslastung springt die Gasheizung ein und sorgt weiterhin für ein warmes Haus.

Neben der zuverlässigen und sicheren Wärmeversorgung profitieren Sie bei der Gas-Hybridheizung von hohen staatlichen Fördermöglichkeiten. Sie können bis zu 40 Prozent Förderung für eine Gasheizung mit Solar und bis zu 45 Prozent Förderung für die Kombination aus Gas und Wärmepumpe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten.

Mit einer Hybridheizung können Sie die Emissionen deutlich senken und erfüllen gleichzeitig die Vorgabe zur Nutzungspflicht Erneuerbarer Energien für den Heizungstausch ab 1. Juli 2022 in Schleswig-Holstein. Dank hoher staatlicher Fördermöglichkeiten für den Heizungswechsel können Sie sich zudem einen großen Anteil der Investitionskosten wieder zurückholen.

Fazit: Einbau reiner Gasheizung ab 1. Juli 2022 nur noch in Ausnahmefällen möglich

Mit dem Inkrafttreten des EWGK in Schleswig-Holstein müssen sich Hausbesitzer ab dem 1. Juli 2022 im Falle eines Heizungstauschs eine geeignete Variante überlegen, die die Vorgaben erfüllt. Bei einem Heizungstausch bis zum 30. Juni 2022 bestünde sogar noch die Möglichkeit, eine reine Ölheizung zu verbauen, da der eingeschränkte Verkauf von Ölheizungen erst ab 2026 gilt. Auch der Einbau einer reinen Gasheizung wäre bis dahin theoretisch noch möglich.

Aufgrund stark steigender Gas- und Ölpreise empfiehlt es sich jedoch, die Nutzungspflicht erneuerbarer Energie als Chance zum unabhängigeren Heizen zu sehen. Eine Hybridheizung ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern senkt auch Ihre Heizkosten und ermöglicht Ihnen eine autarke Wärmeerzeugung.

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Sie möchten einen Heizungswechsel vornehmen? Noch bis Ende Juni können Sie auf eine reine Gasheizung umsteigen – oder ab 1. Juli auf eine Gas-Hybridheizung mit bis zu 45 Prozent staatlicher Förderung. Beide Varianten bieten wir Ihnen in unserem thermondo Komplettpaket an, mit dem Sie Ihren gesamten Heizungswechsel aus einer Hand bekommen! In unserem Komplettpaket enthalten, ist die ausführliche Beratung, Planung, Installation sowie anschließender Wartung und Reparatur. Außerdem hilft unser Fördermittelservice Ihnen bei der Beantragung Ihrer Förderung, damit die höchstmöglichen Zuschüsse für Sie herausgeholt werden können.

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